Steuerbescheinigung bestellen

Brauchen Sie eine Steuerbescheinigung? Dann füllen Sie das Formular unten aus. Sie erhalten die Steuerbescheinigung innerhalb einiger Arbeitstage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Wohnkanton und steuerbarem Einkommen können Sie Ihre Gesundheitskosten sowie die bezahlten Prämien von den Steuern abziehen.
  • Für die Steuererklärung ist das Abrechnungsdatum entscheidend, nicht das Behandlungsdatum. Auf der Steuerbescheinigung werden die Leistungen ausgewiesen, die im entsprechenden Steuerjahr bei Atupri abgerechnet wurden. Je nach Bearbeitungsstand kann es deshalb vorkommen, dass einzelne Leistungen erst auf der Steuerbescheinigung des folgenden Jahres erscheinen.
  • Ihre Steuerbescheinigung finden Sie im myAtupri Kundenportal und in der myAtupri-App unter «Dokumente». Dort können Sie die Bescheinigung direkt herunterladen und ausdrucken. Sie erhalten die Steuerbescheinigung jedes Jahr automatisch per Post, sobald Sie diese einmal bestellt haben. All unsere Neukunden und Kundinnen per Januar 2025 erhalten die Steuerbescheinigung automatisch zugestellt.

Verwalten Sie Ihre Anliegen ohne Umwege

Über myAtupri können Sie die meisten Anliegen direkt selber erledigen. Loggen Sie sich dafür ein oder erstellen Sie sich einen neuen Account.

Sobald Sie die Steuerbescheinigung einmal bestellt haben, erhalten Sie diese jedes Jahr automatisch.

Wenn Sie eine Bescheinigung für Drittpersonen wie zum Beispiel Eltern, Ehepartner oder Bekannte bestellen wollen, benötigen Sie eine Vollmacht.

Persönliche Angaben
Steuerbescheinigung

Geben Sie ein, für welches Jahr Sie eine Steuerbescheinigung benötigen. Sie können auch mehrere Jahreszahlen eingeben.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie bei der kantonalen Steuerbehörde.

Ihre Leistungsabrechnungen des ganzen Jahres. Falls Ihnen bestimmte Unterlagen fehlen, senden wir Ihnen gerne eine Steuerbescheinigung zu.

Die Steuerbescheinigung beinhaltet unter anderem:

  • die in Rechnung gestellten Prämien
  • die bezahlten Prämien
  • das Total der verarbeiteten Rechnungen
  • die Anteile der durch die Krankenkasse und die Versicherten bezahlten Beträge
  • eine detaillierte Übersicht der Behandlungskosten mit den genauen Behandlungsdaten und den Angaben über den Rechnungssteller

Weil wir Ihnen für alle eingereichten Rechnungen eine detaillierte Leistungsabrechnung schicken, verzichten wir auf den generellen (und kostspieligen) Versand einer Steuerbescheinigung an alle Versicherten. 

Wenn Sie das myAtupri Kundenportal oder die myAtupri-App nutzen, finden Sie die Steuerbescheinigung unter «Dokumente». Dort können Sie die Bescheinigung direkt herunterladen und ausdrucken.

Sie erhalten die Steuerbescheinigung jedes Jahr automatisch per Post, sobald Sie diese einmal bestellt haben. All unsere Neukunden und Kundinnen per Januar 2025 erhalten die Steuerbescheinigung automatisch zugestellt.

Rechnungen, die vor dem Jahreswechsel bei uns eingehen, können auf der Steuerbescheinigung fehlen. Massgebend ist das Abrechnungsdatum des Krankenversicherers, nicht das Behandlungs- oder Rechnungsdatum.

Die Rechnung wird der Franchise und dem Selbstbehalt des alten Jahres angerechnet. Da die Abrechnung (und allfällige Rückvergütung) aber erst Anfang des neuen Jahres stattgefunden hat, betrifft die Rechnung das neue Steuerjahr. Sie wird auf der Steuerbescheinigung des neuen Jahres ersichtlich sein. Das wird bei allen Krankenversicherern gleich gehandhabt.

Brauchen Sie Hilfe?

Sie haben folgende Möglichkeiten für Informationen, Änderungen oder Mitteilungen:


Bei Fragen zur Versicherung
Mo - Fr von 8 bis 17 Uhr erreichbar

Ihre Versicherung für ein gesundes Leben.