Comforta

Mehr Komfort und Leistung im Spital

Entscheiden Sie selbst, welchen Komfort Sie für Ihren Spitalaufenthalt wünschen und von wem Sie sich behandeln lassen. Comforta bietet als Ergänzung zu den Zusatzversicherungen Mivita Reala, Basic oder Intense den optimalen Spital-Versicherungsschutz.

Freie Wahl haben
Mit der Zusatzversicherung Comforta haben Sie schweizweit freie Arzt- und Spitalwahl.
Ruhe geniessen
Bei einem Spitalaufenthalt geniessen Sie mehr Ruhe und Privatsphäre.
Flexibel entscheiden
Mit der Variante Opti 1 oder 2 können Sie sich bei jedem Aufenthalt neu für Halbprivat oder Privat entscheiden.
Von Rabatt profitieren
Kombiniert mit einem Grundversicherungsmodell der Atupri (HMO, FlexCare, TelFirst, CareMed, SmartCare) sparen Sie 5 %.

Das ist drin: Die Leistungen von Comforta

Für noch mehr Spitalkomfort und schweizweit freie Arztwahl: Als Ergänzung zu Basic, Mivita Reala oder Intense bietet Ihnen die Spitalversicherung Comforta attraktive Leistungen in vier möglichen Stufen.

Comforta Halbprivat
Sie haben schweizweit freie Arzt- und Spitalwahl (gemäss Listen- und Vertragsspitälern).
2-Bett-Zimmer für mehr Privatsphäre
Hoher Komfort auf halbprivaten Abteilungen
Behandlung von der Ärztin oder vom Arzt Ihres Vertrauens
Comforta Privat
Sie haben schweizweit freie Arzt- und Spitalwahl (gemäss Listen- und Vertragsspitälern) und profitieren von erstklassigen Leistungen.
1-Bett-Zimmer für Ruhe und Intimität
Hoher Komfort auf privaten Abteilungen
Behandlung von der Ärztin oder vom Arzt Ihres Vertrauens
Comforta Opti 1
Die günstigere Option: Sie bezahlen weniger für die Versicherung, beteiligen sich dafür etwas mehr an den Kosten für den zusätzlichen Komfort.
Halbprivat: 40 % Kostenbeteiligung (maximal CHF 4’000.- pro Jahr)
Privat: 50 % Kostenbeteiligung (maximal CHF 8’000.- pro Jahr)
Mit Opti können Sie sich vor jedem Spitalaufenthalt für ein Upgrade auf Halbprivat oder Privat entscheiden
Comforta Opti 2
Sie bezahlen etwas mehr für die Versicherung, dafür beteiligen Sie sich weniger an den Kosten für den zusätzlichen Komfort.
Halbprivat: 20 % Kostenbeteiligung (maximal CHF 2‘000.- pro Jahr)
Privat: 30 % Kostenbeteiligung (maximal CHF 4’000.- pro Jahr)
Mit Opti können Sie sich vor jedem Spitalaufenthalt für ein Upgrade auf Halbprivat oder Privat entscheiden

Sie erhalten Rabatt

Profitieren Sie von unserem Kombi-Rabatt von 5 %, wenn Sie gleichzeitig ein alternatives Grundversicherungsmodell (HMO, FlexCare, TelFirst, CareMed) bei Atupri haben.

Häufig gestellte Fragen

  • Comforta ist die Spitalversicherung, deren Leistungen optimal auf die ambulanten Zusatzversicherungen Basic, Mivita und Intense abgestimmt sind. Comforta kann deshalb nur mit einer ambulanten Zusatzversicherung der Atupri abgeschlossen werden und ist darum auch ein wenig günstiger im Vergleich zur Zusatzversicherung Spital.
  • Die Zusatzversicherung Spital kann unabhängig von einer ambulanten Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Es werden deshalb auch Beiträge an Spitalkosten im Ausland vergütet, welche in einer ambulanten Zusatzversicherung von Atupri bereits gedeckt sind.

Mit der flexiblen Spitalversicherung Opti entscheiden Sie bei jedem Spitaleintritt kurzfristig, welcher Komfort (Allgemein, Halbprivat oder Privat) Ihnen wichtig ist und ob Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl behandeln lassen möchten. Bei einem Upgrade zu Halbprivat oder Privat beteiligen Sie sich bis zu einem Maximalbetrag an den Kosten. Atupri bietet zwei Möglichkeiten der Kostenbeteiligung, welche sich bezüglich Prämienhöhe unterscheiden: Opti 1 und Opti 2.

Eine Spitalversicherung kann bei Atupri bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen werden. Bei der Versicherungsstufe Opti 1 ist der Abschluss sogar bis zum 70. Altersjahr möglich.

Es gibt einen Kombi-Rabatt: von 5 %, wenn gleichzeitig ein alternatives Grundversicherungsmodell (HMO, FlexCare, TelFirst, CareMed, SmartCare) bei Atupri vorhanden ist.


Ja. Eine Spitalversicherung können Sie auch ohne Grundversicherung bei Atupri abschliessen.

Informationen zu unseren früheren Zusatzversicherungsmodellen wie Diversa, Spital Kombi, Extra oder Mivita Extensa finden Sie hier:

Rechte & Vertragliches - Das Wichtigste auf einen Blick

Bitte beachten Sie: Alle Angaben dienen zur Übersicht und Information und sind nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie erreichen uns bei Fragen auf folgenden Wegen: