Denta

Die Zahnversicherung für ein schönes Lachen

Ob Kieferorthopädie, Zahnstellungskorrektur oder Zahnbehandlung: Atupri Denta ist die Zahnzusatzversicherung für alle, die bereits mit Intense, Mivita Reala oder Basic versichert und mindestens 26 Jahre alt sind.

Flexibles Modell mit zwei Leistungsstufen
Sie haben die Wahl aus zwei Stufen, welche sich nur in der Kostenbeteiligung unterscheiden.
Absicherung gegen hohe Kosten
Denta übernimmt 60 % bis 80 % der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen (Zahnstellungskorrekturen bis zum 30. Altersjahr)
Alle Behandlungsformen abgedeckt
Bei speziellen Zahnbehandlungen sind auch die Kosten für Zahnfleisch- und Kiefererkrankungen abgedeckt.
Für alle ab 26 Jahren
Umfassende Zahnzusatzversicherung für Erwachsene ab 26 Jahren.

Das ist drin: Die Leistungen der Zusatzversicherung Denta

Denta ist die Zahnzusatzversicherung für alle, die bereits die Atupri Zusatzversicherung Mivita Reala, Intense oder Basic haben und mindestens 26 Jahre alt sind. Sie haben die Wahl aus zwei Stufen.

Denta Stufe 1
Denta 1 ist die günstigere Variante, dafür beteiligen Sie sich etwas mehr an den Kosten.
Bei allgemeinen Zahnbehandlungen wie beispielsweise Dentalhygiene, Kariesbehandlung und Zahnversiegelung vergüten wir 60 % der Kosten – bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr.
Bei Atupri Denta sind Behandlungen rund um Zahnfleisch- und Kiefererkrankungen mit 90 % unbeschränkt enthalten. Zahnbehandlungen im Ausland werden vergütet.
Bei Zahnstellungskorrekturen bis zum 30. Lebensjahr erhalten Sie 80 % der Kosten zurück – bis maximal CHF 3'000.- pro Kalenderjahr.
Denta hat eine Karenzfrist von sechs Monaten. Das heisst, Sie haben ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn Anspruch auf Leistungen.
Denta Stufe 2
Bei dieser Variante zahlen Sie etwas mehr, dafür beteiligen Sie sich weniger an den Kosten.
Bei allgemeinen Zahnbehandlungen wie beispielsweise Dentalhygiene, Kariesbehandlung und Zahnversiegelung vergüten wir 60 % der Kosten – bis maximal CHF 1'000.- pro Kalenderjahr.
Bei Atupri Denta sind Behandlungen rund um Zahnfleisch- und Kiefererkrankungen mit 90 % unbeschränkt enthalten. Zahnbehandlungen im Ausland werden vergütet.
Bei Zahnstellungskorrekturen bis zum 30. Lebensjahr erhalten Sie 80 % der Kosten zurück – bis maximal CHF 5'000.- pro Kalenderjahr.
Denta hat eine Karenzfrist von sechs Monaten. Das heisst, Sie haben ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn Anspruch auf Leistungen.

Häufig gestellte Fragen

Die chirurgische Operation von Weisheitszähnen sowie das Eruieren und Entfernen einer Zyste im Zahnfleisch, die verhindert, dass ein (Weisheits-) Zahn normal wachsen kann.

Nein, diese Massnahmen fallen nicht unter eine medizinische oder chirurgische Behandlung und werden von Denta nicht übernommen.

Allgemeine Zahnbehandlungen sind die Dentalhygiene, die Kariesbehandlung, die Zahnversiegelung sowie die Zahnkorrektur mit Aligner (Zahnschiene).

Informationen zu unseren früheren Zusatzversicherungsmodellen wie Diversa, Spital Kombi, Extra oder Mivita Extensa finden Sie hier:

Rechte & Vertragliches - Das Wichtigste auf einen Blick

Bitte beachten Sie: Alle Angaben dienen zur Übersicht und Information und sind nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie erreichen uns bei Fragen auf folgenden Wegen: