Fragen und Antworten zur Nachversicherungsbestätigung
Wenn Sie beim Abschluss Ihrer neuen Krankenversicherung den bisherigen Versicherer korrekt angegeben haben, wird die Nachversicherungsbestätigung automatisch über den zentralen Datenaustausch an diesen übermittelt. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter unternehmen.
Die Nachversicherungsbestätigung wird in der Regel automatisch Ende jedes Monats an den bisherigen Versicherer übermittelt. In den Monaten Dezember und Januar erfolgt der Versand zweimal monatlich, um die Jahreswechsel rechtzeitig abzudecken.
Beispiel: Wenn Sie Ihre neue KVG-Versicherung zum 01.01.2026 abschliessen und den Vertrag am 10.10.2025 bei uns eingehen lassen, wird die Nachversicherungsbestätigung automatisch Ende Oktober 2025 versendet. Der bisherige Versicherer erhält sie dann in den ersten Tagen des Novembers.
In der Regel ist dies nicht erforderlich. Falls ausnahmsweise eine Kopie benötigt wird, kann diese über unseren Kundenservice angefordert werden.
In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen. Der bisherige Versicherer kann sich in diesem Fall direkt an uns wenden, damit wir den Vorgang überprüfen.
Nein, die Police gilt nicht als offizielle Nachversicherungsbestätigung. Damit der Versicherungswechsel korrekt abgeschlossen werden kann, muss die Bestätigung direkt vom neuen Versicherer an den bisherigen Versicherer übermittelt werden – spätestens bis zum 31. Dezember.
In der Regel erfolgt diese Übermittlung automatisch über den zentralen Datenaustausch.
Die Nachversicherungsbestätigung ist gesetzlich vorgeschrieben, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Der Versicherungswechsel ist erst rechtsgültig, wenn die Bestätigung direkt vom neuen an den bisherigen Versicherer übermittelt wurde.
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