Krankheitsfall im Ausland

Spitalaufenthalt, Kostenübernahme, Behandlungen: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund das Thema Krankheit im Ausland.

Auch wenn die Behandlung im Ausland günstiger ist, verbietet das Krankenversicherungsgesetz den Krankenkassen die Übernahme der Kosten. Das Territorialitätsprinzip schreibt vor, dass die Grundversicherung nur Kosten übernehmen darf, wenn die Leistung in der Schweiz erbracht wurde.

Ja, in zwei Fällen darf die Krankenversicherung Kosten für Behandlungen im Ausland übernehmen:

  • Notfall: Bei einer notfallmässigen medizinischen Behandlung im Ausland bezahlt die Krankenversicherung die Kosten. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. Mehr dazu unter Reiserversicherung.
  • Die Leistungen können nicht in der Schweiz erbracht werden: Ist es nicht möglich, die Behandlung in der Schweiz vorzunehmen, übernimmt die Grundversicherung die Kosten einer Behandlung im Ausland. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall vorher bei Ihrem Krankenversicherer – selbst wenn die Behandlung von einem Arzt verschrieben wurde.

Nein, geplante medizinische Behandlungen im Ausland für Unfall, Krankheit oder Mutterschaft dürfen grundsätzlich nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Setzen Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten vor der Behandlung mit Ihrem Krankenversicherer in Verbindung.

Nein, das Territorialitätsprinzip gilt auch für Medikamente. Daher übernimmt die Krankenkasse keine Kosten für Medikamente aus dem Ausland, unabhängig davon, ob sie von einem Arzt verschrieben wurden oder nicht.

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