Rückerstattung von Kosten

Dauer, Rechnungskontrolle, Versicherung sistieren: Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema.

Das Bundesamt für Gesundheit ermittelt regelmässig, wie lange die Zeit bis zur Rückerstattung dauert. Im Durchschnitt sind dies 10 Tage – dann haben Sie in der Regel das Geld wieder auf Ihrem Konto.

Bei jeder Rechnung wird geprüft, ob sie den vertraglichen, tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Falsch verrechnete Leistungen müssen erkannt und beim Leistungserbringer zurückgefordert werden. Rechnungen, die keine Pflichtleistungen einer Krankenkasse beinhalten, werden aussortiert.

Nein. Die Sitzungen im alten Jahr werden der Franchise des alten Jahres angerechnet, die restlichen Sitzungen der Franchise des neuen Jahres.

Massgebend ist das Behandlungsdatum, auch wenn die Rechnung erst im neuen Jahr ausgestellt wird.

Die Kosten werden daher der Franchise des alten Jahres angerechnet.

Massgebend ist das Behandlungsdatum. Fällt je ein grosser Teil der Leistungen in beide Kalenderjahre, bezahlen Sie im schlimmsten Fall beide Jahresfranchisen vollständig.

Der Krankenversicherer ist hier verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Hier geht's zum Online-Formular-Bankdaten.

Sie nutzen das myAtupri Kundenportal? Dann können Sie Ihre Bankdaten auch ganz einfach und schnell im Kundenportal anpassen.

Bitte beachten Sie, dass der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin mit der versicherten Person übereinstimmen muss. Andernfalls muss die versicherte Person eine Verzichtserklärung (Vollmacht mit Ort, Datum und Unterschrift) dem entsprechenden Service Center zustellen. Änderungen dürfen erst nach Erhalt dieses Dokumentes getätigt werden.

Hier geht's zum Online-Formular-Stillzeit. Drucken Sie das Dokument aus, füllen Sie den oberen Teil aus und lassen Sie es von Ihrer Hebamme/Ärztin oder Ihrem Arzt unterschreiben. Retournieren Sie uns das unterzeichnete Dokument oder laden Sie es im myAtupri Kundenportal hoch.

Damit die Auszahlung erfolgen kann, muss das Baby zwingend mindestens 10 Wochen gestillt worden sein.

Stillgeld wird nur durch die Zusatzversicherung gedeckt.

Ja, sofern Sie länger als 60 aufeinanderfolgende Tage Militär- oder Zivildienst leisten. Melden Sie Ihren Dienst mindestens acht Wochen vor dem Start in unserem Service Center.

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