Franchise ändern
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- Eine Franchise von CHF 300.- lohnt sich für Versicherte, die pro Jahr Leistungen von mindestens CHF 1’700.- beziehen.
- Erwarten Sie Arzt- und Medikamentenkosten, die unter dieser liegen? Dann eignet sich die Franchise von CHF 2’500.-.
Für die Kostenbeteiligung ist nicht das Rechnungsdatum, sondern immer das Behandlungsdatum relevant.
Wenn die Behandlung im Vorjahr stattgefunden hat, werden die Kosten über die Kostenbeteiligung des Vorjahres abgerechnet.
Das ist der Fall, wenn Ihre Unfallversicherung über Ihre Krankenversicherung läuft. In diesem Fall sind Unfall- und Krankheitsbehandlungen gleichgestellt. Behandlungen werden dann nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit Kostenbeteiligung abgerechnet. Das heisst, es werden auch Franchise und Selbstbehalt fällig.
Sie haben sich für eine Franchise zwischen mindestens CHF 300.- bis maximal CHF 2500.- entschieden. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie die ärztlichen Rechnungen pro Kalenderjahr selbst.
Wenn die Franchise ausgeschöpft ist, bezahlen Sie auf weitere Rechnungen noch einen Selbstbehalt von 10 % bis maximal CHF 700.-.
Danach übernimmt die Grundversicherung die Kosten für medizinisch begründete Leistungen für den Rest des aktuellen Kalenderjahres.
Bei einem Spitalaufenthalt werden Ihnen CHF 15.- pro Tag für allgemeine Kosten wie Verpflegung oder Strom für den Privatgebrauch in Rechnung gestellt.
Es gibt folgende Ausnahmen:
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben keine Franchise
- Der Selbstbehalt bei Kindern beträgt CHF 350.-
- Der Beitrag an Kosten von Spitalaufenthalten entfällt für Kinder, Jugendliche, junge
- Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung und Frauen bei Mutterschaftsleistungen