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Alle Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die gleichen medizinischen Leistungen in der Grundversicherung zu bezahlen. Die Modelle unterscheiden sich jedoch in den Service-Leistungen und im Erstkontakt.

Die Modelle derGrundversicherungin der Übersicht

Im Vergleich

Vergleichen Sie unsere Modelle und finden Sie das passende für Ihre Bedürfnisse.

Die Leistungen der Grundversicherung auf einen Blick

Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen, die von der Grundversicherung gedeckt sind. Die Leistungen sind über alle Modelle und Anbieter dieselben.

Ambulante Behandlungen

Behandlung durch Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung:

  • Akupunktur
  • Anthroposophische Medizin
  • Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM)
  • Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Behandlungen durch Ärzte oder Chiropraktiker
  • Ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen wie beispielsweise Ernährungsberater, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten
  • Impfungen, die im Schweizerischen Impfplan als Empfehlung aufgeführt sind
  • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre) und für Frauen ab 50 Jahren Mammographie (in Kantonen mit Screening-Programm)
    Angebote in Ihrem Kanton · Swiss Cancer Screening
  • Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes bei Kindern
  • Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten wie z.B. Dickdarmkrebs
  • Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten in der allgemeinen Bevölkerung, einschliesslich Massnahmen, die sich an alle Personen einer bestimmten Altersgruppe oder an alle Männer oder alle Frauen richten
  • Unfall- und krankheitsbedingte Behandlungen durch Zahnärzte
  • Keine Leistungen für Zahnstellungskorrekturen (z.B. Zahnspangen) und Dentalhygiene

Medikamente & Hilfsmittel

Ärztlich verordnete Pflichtmedikamente gemäss «Spezialitäten- und Arzneimittelliste» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: CHF 180 pro Jahr für Sehhilfen
  • Danach nur bei krankheitsbedingter Sehschwäche
  • Weitere Hilfsmittel gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Reisen & Ausland

  • Notfall-Behandlung bis zum Doppelten der Schweizer Tarife
  • Beachten Sie: Innerhalb EU/EFTA und UK: Leistungen nach Sozialtarif des Aufenthaltslandes (Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen) Ausserhalb EU/EFTA und UK: bis max. zweifacher Betrag nach CH-Tarif (Wohnort)
  • Krankentransport 50 % bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr

Transport & Rettung

  • Krankentransport 50 % bis CHF 500.– pro Kalenderjahr
  • Rettungskosten 50 % bis CHF 5'000.– pro Kalenderjahr

Mutterschaft

  • Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen max. CHF 150.-
  • Maximal 3 Stillberatungen durch Hebammen oder Krankenschwestern
  • 7 Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und 1 nach der Geburt
  • Maximal 2 Ultraschalluntersuchungen
  • Beachten Sie: Bei Krankheitsverdacht oder Risikoschwangerschaften gelten andere Bestimmungen

Spital

Heilungs- und Aufenthaltskosten in der allgemeinen Abteilung im Listenspital (öffentlich oder privat) Ihres Wohnkantons. Dasselbe gilt für Rehakliniken und Psychiatrien.

Pflege

Ärztlich verordnete Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie erreichen uns bei Fragen auf folgenden Wegen:


Bei Fragen zur Versicherung
Mo - Fr von 8 bis 17 Uhr erreichbar

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