Atupri - Schwarzweissfoto einer lächelnden Frau, die ein Smartphone hält. Sie trägt Mantel und Pullover und steht auf einer Stadtstrasse mit verschwommenen Gebäuden und Menschen im Hintergrund.

FÜR JEDEN LEBENSSTIL: UNSERE GRUND-VERSICHERUNGSMODELLE

Unsere Modelle in der Grundversicherung

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4 Fakten zur Grundversicherung

Obligatorisch für alle

Die Grundversicherung ist obligatorisch für alle Personen, die in der Schweiz leben oder arbeiten. So wird allen Personen der Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung garantiert.

Standardisierte Leistungen

Alle Krankenkassen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die gleichen medizinischen Leistungen in der Grundversicherung zu bezahlen. Die Modelle unterscheiden sich jedoch wesentlich in den Service-Leistungen und im Erstkontakt.

Ohne Vorbehalt und Wartefrist

Jede Krankenkasse in der Schweiz ist verpflichtet, Kunden ohne Vorbehalt und Wartefrist aufzunehmen. Unabhängig von ihrem Alter und Gesundheitszustand.

Versicherung wechseln

Sie können Ihre Grundversicherung jeweils per Ende Jahr kündigen und wechseln. Dafür muss die schriftliche Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer Krankenkasse vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Wählbare Franchisen in CHF:

Erwachsene (26+) und junge Erwachsene (19-25):

  • 300.-
  • 500.-
  • 1'000.-
  • 1'500.-
  • 2'000.-
  • 2'500.-

Kinder (0-18):

  • 0.-
  • 100.-
  • 200.-
  • 400.-
  • 600.-

Bei der Wahl einer höheren Franchise profitieren Sie von einer Prämienreduktion: Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.

Ist die Franchise ausgeschöpft, bezahlt die Krankenkasse die Kosten. Sie übernehmen aber weiterhin 10 Prozent des Betrages. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts beläuft sich auf CHF 700.- (bei Kindern CHF 350.-).

Der Wechsel in eine höhere Franchise kann auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Es empfiehlt sich, dies dem Krankenversicherer schriftlich mitzuteilen. Dabei gilt jeweils die Frist vom 31. Dezember. Prüfen Sie hier, welche Franchise am besten zu Ihnen passt und wie Sie Prämien sparen können.

Ihre Franchise können Sie hier mittels Online-Formular anpassen.

Aus der Grundversicherung werden keine Kosten an Fitnessabonnements oder Gesundheitskurse vergütet.
Beides gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Es gibt aber Zusatzversicherungen, die sich an gesundheitsfördernden Massnahmen wie beispielsweise einem Fitnessabo beteiligen.

Die Grundversicherung übernimmt die ersten beiden gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen inklusive Krebsabstrich im Jahresintervall. Danach ist sie nur noch alle drei Jahre gedeckt. Die ambulanten Zusatzversicherungen Basic, Mivita Reala und Intense beteiligen sich in den zwei Jahren dazwischen an den Kosten für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen.

Achtung: Sämtliche Leistungen, welche über die Grundversicherung gedeckt sind, werden der Franchise und dem Selbstbehalt angerechnet.

Nein. Weil Fehlsichtigkeit nicht als Krankheit gilt, hat der Bundesrat 2011 die Beiträge von der Grundversicherung an Sehhilfen gestrichen. Nur wer die Sehhilfe aufgrund einer bestimmten Krankheit oder nach einer Augenoperation zwingend benötigt, erhält noch Beiträge. Unsere ambulanten Zusatzversicherungen Mivita Reala und Intense beteiligen sich an den Kosten für Sehhilfen.


Bei Kindern:

  • Entwicklungsuntersuchungen bei Neugeborenen
  • die Vitamin-K-Prophylaxe
  • das Hüftscreening
  • die Vitamin-D-Abgabe im ersten Lebensjahr
  • acht Untersuchungen des Gesundheitszustands im Vorschulalter, inklusive der empfohlenen Impfungen

Bei Frauen:

  • die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle drei Jahre, inklusive des Krebsabstrichs
  • die Mammografie bei Frauen über 50 Jahren oder erhöhtem Brustkrebsrisiko

Sonstiges:

  • HIV-Test bei Neugeborenen, falls die Mutter HIV-positiv ist, sowie bei Personen mit erhöhter
    Ansteckungsgefahr (Risikogruppen)
  • diverse Impfungen: Grundimmunisierungen und Auffrischimpfungen
  • Darmspiegelung im Alter zwischen 50 und 69 Jahren oder falls Dickdarmkrebs in der Familie häufig vorkommt

Wer im Standardmodell versichert ist (freie Arztwahl und Franchise CHF 300.–), kann immer zum 1. des nächsten Monats in ein alternatives Versicherungsmodell wechseln.

Für alle anderen Versicherten ist ein Modellwechsel jeweils per 1. Januar möglich. Hierbei muss die Mitteilung an die Krankenkasse bis zum 30. November erfolgt sein.

4 Tipps, mit denen Sie monatlich Geld sparen können

Hohe Franchise

Je höher die Franchise, desto tiefer ist Ihre monatliche Prämie. Wenn Sie gesund sind und mit wenig Arztkosten im Jahr rechnen, lohnt sich eine hohe Franchise. Der Wechsel in eine höhere Franchise kann auf Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Dies muss dem Krankenversicherer spätestens bis am 31. Dezember schriftlich mitgeteilt werden.

Jährliche Zahlung (Skonto)

Sie erhalten eine Vergünstigung auf die Grund- und Zusatzversicherung, wenn Sie Ihre Prämien jährlich oder halbjährlich statt monatlich bezahlen. Bei halbjährlicher Vorauszahlung 1 % (ab 1.1.2025 0.5 %), bei jährlicher Vorauszahlung 2 % (ab 1.1.2025 1 %).

Passendes Versicherungsmodell

Wir bieten sechs verschiedene Grundversicherungsmodelle an. Es lohnt sich, diese zu vergleichen. Je nach Modell und Prämienregion können Sie im Schnitt ca. 10 % auf die Prämie sparen.

Unfallversicherung ausschliessen

Sie sind über den Arbeitgeber unfallversichert, wenn Sie pro Woche acht oder mehr Stunden beim selben Arbeitgeber angestellt sind. In diesem Fall können Sie die Unfallversicherung in der Grundversicherung ausschliessen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie erreichen uns bei Fragen auf folgenden Wegen: