Für alle Fälle gut versichert
Das Krankenkassen-System in der Schweiz ist einzigartig. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, haben wir passende Versicherungspakete für Sie zusammengestellt.
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Häufig gestellte Fragen
Das Schweizer Krankenkassensystem basiert auf dem Grundsatz, dass jede Person in der Schweiz über eine Krankenversicherung verfügen muss. Es besteht aus zwei zentralen Säulen: der obligatorischen Grundversicherung (OKP) und den freiwilligen Zusatzversicherungen (VVG).
Grundversicherung
Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und garantiert allen Versicherten Zugang zu medizinischer Grundversorgung. Alle Krankenkassen bieten die Grundversicherung mit denselben medizinischen Leistungen an.
Unterschiede zwischen den Anbietern der Grundversicherung und den Modellen gibt es hauptsächlich beim Erstkontakt und den Serviceleistungen wie Kundenbetreuung oder Bearbeitungszeit bei Anträgen. Die Aufnahme in die Grundversicherung kann von keiner Krankenkasse abgelehnt werden.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen sind freiwillig und ergänzen die Grundversicherung um weitere Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Dazu zählen etwa Kostenübernahme für private oder halbprivate Spitalabteilungen, alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen oder präventive Massnahmen. Anders als bei der Grundversicherung kann die Aufnahme in eine Zusatzversicherung von der Krankenkasse abgelehnt werden, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen.
Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft in der Schweiz für die Grundversicherung anmelden. Der Versicherungsschutz beginnt rückwirkend ab dem Tag der Ankunft.
Wenn Sie sich innerhalb dieser Frist nicht anmelden, kann Ihnen eine Krankenkasse zugewiesen werden, und Sie müssen eventuell einen Prämienzuschlag leisten. Zudem gilt die Versicherungsdeckung dann erst ab dem Anmeldedatum. Wir raten Ihnen deshalb, die Anmeldung so früh wie möglich zu erledigen.
- Die Grundversicherung in der Schweiz ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt die grundlegenden medizinischen Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen ab. Jeder in der Schweiz lebende Mensch muss eine Grundversicherung abschließen.
- Die Zusatzversicherung ist freiwillig und bietet erweiterte Leistungen, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind. Dazu gehören z.B. halbprivate oder private Spitalaufenthalte, alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen oder zusätzliche Auslanddeckungen. Zusatzversicherungen können individuell an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Die Grundversicherung deckt Leistungen wie z.B. Notfalltransporte, Rücktransporte aus dem Ausland, Nichtflichtmedikamente oder gewisse Impfungen nicht oder nur ungenügend. Diese Deckungs-Lücken können zu einem finanziellen Risiko für Sie werden. Weitere Infos dazu finden Sie im Dokument Leistungsvergleich Grund- und Zusatzversicherung (PDF).
Es hat administrative Vorteile, wenn man alle Krankenversicherungen bei einem Anbieter hat. Sie müssen sich dann nicht überlegen, welche Rechnung von welcher Versicherung bezahlt wird. Grundsätzlich ist die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung jedoch ohne Probleme möglich.
Mit der flexiblen Spitalversicherung entscheiden Sie bei jedem Spitaleintritt kurzfristig, welcher Komfort (Allgemein, Halbprivat oder Privat) Ihnen wichtig ist und ob Sie sich von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl behandeln lassen möchten. Bei einem Upgrade zu Halbprivat oder Privat beteiligen Sie sich bis zu einem Maximalbetrag an den Kosten.
Atupri bietet zwei Möglichkeiten der Kostenbeteiligung, welche sich bezüglich Prämienhöhe unterscheiden: Opti 1 und Opti 2.
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