Krankenversicherung in der Schweiz

Das Krankenkassensystem in der Schweiz besteht aus der obligatorischen Grundversicherung und verschiedenen optionalen Zusatzversicherungen.
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Mit der obligatorischen Grundversicherung werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen rund um Krankheit, Unfall und Mutterschaft gedeckt. Diese Leistungen sind bei allen Anbietern der Grundversicherung genau gleich. Zusatzversicherungen erweitern den Schutz.

Es ist sinnvoll, einige Begriffe und Fakten zu kennen. Erfahren Sie hier, was standardisierte Leistungen bedeuten, was der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt ist und wann Sie die Versicherung wechseln können.

Infos und Fakten

Die Versicherungsprämien sind abhängig von ihrem Wohnort, Alter, der gewählten Franchise und dem Unfallein- resp. ausschluss. Sie werden jährlich festgelegt und können je nach Versicherungsunternehmen und -produkt variieren.

Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenversicherern in der Schweiz gleich. Alle, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, haben mit der Grundversicherung Zugang zu einer medizinischen Versorgung – unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Gesundheitszustand.

Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, welche die obligatorische Grundversicherung nicht übernimmt. Egal, ob Sie einen Rundumschutz wünschen oder gezielt einen Bereich versichern wollen: Unsere Produkte übernehmen Beiträge bei Spitalbehandlungen, Ambulanztransporten, Gesundheitsförderung und Sport, Familienplanung, Alternativmedizin, Sehhilfen und noch viel mehr.

Die Franchise wird oft mit dem Selbstbehalt verwechselt, beides betrifft Ihre Kostenbeteiligung. Grundsätzlich beteiligen sich alle Versicherten an den Leistungen der Krankenkasse. Mit der Franchise übernehmen Sie mindestens die ersten CHF 300.- und höchstens die ersten CHF 2'500.- der jährlichen Behandlungskosten selbst.

Sie rechnen mit tiefen jährlichen Arztkosten? Dann wählen Sie eine hohe Franchise und bezahlen dafür eine tiefere Prämie.

Sie rechnen mit höheren jährlichen Arztkosten? Dann wählen Sie eine tiefere Franchise, bezahlen jedoch eine höhere Prämie.

Wenn die individuell festgelegte Franchise aufgebraucht ist, bezahlen Sie bis zum festgelegten Maximalbetrag einen Selbstbehalt – das sind jeweils 10 % der anfallenden Gesundheitskosten bis zu CHF 700.- pro Kalenderjahr. Für Kinder bis zu CHF 350.– pro Kalenderjahr.

Sie können Ihre Grundversicherung jeweils per Ende Jahr kündigen und wechseln. Dafür muss die schriftliche Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer Krankenkasse vorliegen. Zusatzversicherungen können meist per Ende Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gewechselt werden.

Jede Krankenkasse in der Schweiz ist verpflichtet Kundinnen und Kunden jederzeit in die obligatorische Grundversicherung aufzunehmen – ohne Vorbehalt oder Wartefrist und unabhängig von Alter und Gesundheitszustand.

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Häufig gestellte Fragen

Wählbare Franchisen in CHF:

Erwachsene (26+) und junge Erwachsene (19-25):

  • 300.-
  • 500.-
  • 1'000.-
  • 1'500.-
  • 2'000.-
  • 2'500.-

Kinder (0-18):

  • 0.-
  • 100.-
  • 200.-
  • 400.-
  • 600.-

Bei der Wahl einer höheren Franchise profitieren Sie von einer Prämienreduktion: Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.

Ist die Franchise ausgeschöpft, bezahlt die Krankenkasse die Kosten. Sie übernehmen aber weiterhin 10 Prozent des Betrages. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts beläuft sich auf CHF 700.- (bei Kindern CHF 350.-).

Aus der Grundversicherung werden keine Kosten an Fitnessabonnements oder Gesundheitskurse vergütet.
Beides gehört nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Es gibt aber Zusatzversicherungen, die sich an gesundheitsfördernden Massnahmen wie beispielsweise einem Fitnessabo beteiligen.

Nein. Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Solange Sie in der Schweiz angemeldet bleiben und Ihre Schriften nicht ins Ausland verlegen, können Sie Ihre Grundversicherung nicht pausieren oder auflösen.

Die Vorschriften über die An- und Abmeldungen unterliegen den Behörden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Bitte beachten Sie auch, dass eine Abmeldung bei der Gemeinde nicht zwingend auch zur Aufhebung der Versicherungspflicht in der Schweiz führt.

Nein. Wenn Sie für eine unbestimmte Zeit auf Reisen gehen und sich abmelden, müssen Sie einen neuen Wohnsitz angeben, ansonsten können Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien.

Ja. Wenn Sie auswandern, können Sie die Schweizer Krankenversicherung während des Jahres auflösen. Lassen Sie dazu die Bestätigung Ihres neuen Wohnsitzes Ihrem Krankenversicherer zukommen. Ab Einreise sind Sie im Ausland versicherungspflichtig.

Im EU/EFTA-Raum* gilt das sogenannte Erwerbsortprinzip. Dieses bestimmt, dass die Krankenversicherung in dem Land abzuschliessen ist, in dem Sie arbeitstätig sind oder waren, beziehungsweise als arbeitslos gemeldet sind.

Das Erwerbsortprinzip gilt auch umgekehrt, wenn Sie in der Schweiz wohnen und im Ausland arbeitstätig sind. In diesem Fall besteht eine Krankenversicherungspflicht im Ausland.

Für Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich besteht jedoch ein Versicherungswahlrecht, wonach die Möglichkeit existiert, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, um sich weiterhin im Wohnstaat zu versichern. Eine Übersicht der Länder mit Versicherungsoptionsrecht finden Sie auch hier.

*Gilt nicht für EFTA-Staat Liechtenstein

Wenn Sie in einem EU/EFTA-Staat oder in UK wohnen, aber ausschliesslich aus der Schweiz Rente beziehen, sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig. Für Rentner, die nach Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien auswandern, gilt ein Versicherungswahlrecht. Mehr dazu finden Sie hier.

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