Krankenversicherung in der Schweiz: Wissenswertes für Zugezogene (und alle anderen)

Sie sind kürzlich in die Schweiz gezogen? Oder wollen sich einfach über das Krankenkassensystem in der Schweiz informieren? Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur obligatorischen Grundversicherung (auch Krankenpflegeversicherung genannt) und zu den verschiedenen optionalen Zusatzversicherungen in der Schweiz.
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Das Schweizer Krankenkassensystem erklärt 

In der Schweiz regeln zwei Gesetze, wie sich in der Schweiz wohnhafte Personen versichern müssen und können: 

  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG): Die Rede ist hier auch von der Grundversicherung. Das KVG besagt, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen zwingend eine Grundversicherung abschliessen müssen. Mit der obligatorischen Grundversicherung werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen rund um Krankheit, Unfall und Mutterschaft gedeckt. Diese Leistungen sind bei allen Anbieterinnen und Anbietern der Grundversicherung genau gleich. Welche Leistungen dies genau sind, lesen Sie im Artikel «Leistungen der Grundversicherung in der Schweiz: Was wird übernommen?».
  • Freiwillige Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Zusatzversicherungen erweitern den Schutz der obligatorischen Grundversicherungen. Sie können so Versicherungslücken schliessen. Welche Leistungen typische Zusatzversicherungen anbieten, erfahren Sie im Artikel «Leistungen der Zusatzversicherung in der Schweiz». Weil diese Versicherungen freiwillig sind, besteht auf Seiten der Krankenkassen keine Pflicht alle Personen aufzunehmen. So müssen Sie beim Abschluss der Versicherung meist Gesundheitsfragen beantworten. 

Detaillierte Informationen rund um die Grund- und Zusatzversicherungen finden Sie in umfassenden Artikel dazu: «Grund- und Zusatzversicherung: Was muss ich wissen?». 

Neu in der Schweiz?

Wir heissen Sie herzlich willkommen! Unsere Grund- und Zusatzversicherungen unterstützen Sie dabei, Ihr Leben so gesund wie möglich zu gestalten – egal ob jung oder alt.

Versicherung in der Schweiz abschliessen: Pflichten und Vorgaben  

Es ist sinnvoll, einige Begriffe und Fakten zu kennen. Erfahren Sie hier, was es mit der Versicherungspflicht auf sich hat, was der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt ist und was bei den Prämien gilt. 

Versicherungspflicht bei der Grundversicherung 

Jede Krankenkasse in der Schweiz ist verpflichtet, Kundinnen und Kunden jederzeit in die obligatorische Grundversicherung aufzunehmen – ohne Vorbehalt oder Wartefrist und unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. 

Die Versicherungspflicht gilt nach dem Erwerbsortsprinzip. Sie müssen sich also auch krankenversichern, wenn Sie in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland leben oder wenn Sie im Ausland Ihre Rente beziehen.  

Es gibt Ausnahmen von der Versicherungspflicht: 

  • Grenzgängerin oder Grenzgänger mit EU-Bürgerschaft und Wohnsitz in einem Nachbarland der Schweiz: Sie haben das Optionsrecht und können selbst entscheiden, ob Sie sich in der Schweiz versichern lassen wollen oder nicht. 
  • Arbeitsvertrag in EU-/EFTA-Land mit Wohnsitzverlegung in die Schweiz: Aufgrund des Erwerbsortsprinzip sind Sie nicht versicherungspflichtig und können hier auch keine Krankenversicherung abschliessen. 
  • Rente aus EU-/EFTA-Land mit Wohnsitzverlegung in die Schweiz: Hier gilt das gleiche Prinzip. Sie können sich in der Schweiz nicht krankenversichern.  
  • Entsendung aus dem Ausland: Wenn Sie von Ihrem Arbeitgebenden nur für eine befristete Zeit in die Schweiz entsendet werden und auch nur für diese Zeit hier wohnhaft sind, gilt die Versicherungspflicht ebenfalls nicht und Sie können sich nicht krankenversichern.   

Frist für die Anmeldung 

Nach Ihrer Meldung bei der Einwohnerkontrolle, haben Sie drei Monate Zeit, um die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Versicherungsbeginn ist dann das Datum, ab dem Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben. Sie müssen aber auch die Prämie rückwirkend auf diesen Zeitpunkt bezahlen. Lassen Sie Frist verstreichen, bezahlen Sie eine Gebühr und der Versicherungsschutz erfolgt erst ab der nachträglichen Anmeldung.  

Freiwillige Zusatzversicherungen können Sie jederzeit abschliessen. Es besteht aber keine Aufnahmepflicht durch die Versicherungen. 

Schliessen Sie Versicherungslücken frühzeitig mit einer ambulanten Zusatzversicherung. Denn im Gegensatz zur Grundversicherung ist der Wechsel tendenziell schwieriger.  

Prämie für die Versicherung 

Beim Schweizer Versicherungssystem handelt es sich um eine sogenannte «Kopfprämie». Innerhalb einer Familie oder eines Haushalts muss jede einzelne Person eine Versicherung abschliessen. Bei Zusatzversicherungen gibt es aber oft Familienrabatte. Mehr dazu lesen Sie auch im Artikel «Geld sparen bei der Krankenkasse».  

Die Versicherungsprämien der Grundversicherung sind abhängig von Ihrem Wohnort, Alter, der gewählten Franchise (dazu weiter unten mehr) und davon, ob Sie eine Unfallversicherung miteingeschlossen haben oder diese über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber läuft. Die Prämien werden jährlich festgelegt und können je nach Versicherungsunternehmen und -produkt variieren. 

Die Versicherungsprämie der Zusatzversicherung ist neben dem gewählten Produkt auch abhängig vom Wohnort, dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person.  

Kostenbeteiligung für Versicherte in der Schweiz 

Personen mit einer obligatorischen Krankenversicherung beteiligen sich in der Schweiz an den Kosten für Gesundheitsleistungen. Die erfolgt über die Franchise und den Selbstbehalt:  

  • Franchise: Mit der Franchise definieren Sie, bis zu welcher Grenze Sie die Behandlungskosten selbst tragen wollen. Das Minimum liegt bei CHF 300.– und die höchste Franchise bei CHF 2'500.– der jährlichen Behandlungskosten. 
  • Selbstbehalt: Zusätzlich zur Franchise fällt ein Selbstbehalt in der Höhe von 10 % bis maximal CHF 700.– pro Jahr auf die Behandlungskosten an. 

Franchise und Selbstbehalt sind zwei der wichtigsten Begriffe im Schweizer Krankenkassensystem. Es wimmelt aber nur so von weiteren. Unsere Expertin Isabelle Rüegg hat deshalb im Artikel «Grund- und Zusatzversicherung: Was muss ich wissen?» die wichtigsten Versicherungsbegriffe erklärt.  

Bei der Zusatzversicherung übernehmen die Versicherungen meist einen bestimmten Prozentsatz der Kosten bis zu einem gewissen Maximum. Ein Beispiel der Zusatzversicherung Atupri Intense

  • Die Zusatzversicherung Atupri Intense beteiligt sich jährlich mit 75 % Kostenübernahme bis zu CHF 500.– an Leistungen der Gesundheitsförderung. Als versicherte Person würden Sie von Atupri an ein Fitnessabo von CHF 700.– also eine Kostenbeteiligung von CHF 500.– erhalten.   

Versicherung abschliessen und wechseln in der Schweiz 

Wenn Sie noch keine Grundversicherung und keine Zusatzversicherung in der Schweiz haben, können Sie zu jedem Zeitpunkt eine Versicherung abschliessen. Am besten nutzen Sie den Prämienrechner und lassen sich dort ein Angebot erstellen. Für den offiziellen Versicherungsantrag benötigen Sie: 

  • Kopie der Wohnsitzbestätigung, den Sie auf der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde erhalten 
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung 
  • Versicherungsnachweis Ihres ausländischen Krankenversicherers, falls Sie noch über einen Krankenversicherungsschutz im Ausland verfügen  

Wenn Sie bereits über eine Grund- oder Zusatzversicherung in der Schweiz verfügen, gelten beim Wechsel bestimmte Vorgaben und Fristen. Welche das sind, erfahren Sie in den folgenden Artikeln: 

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Häufig gestellte Fragen zu Krankenkassen bei Weg- und Zuzug in die Schweiz

Nein. Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Solange Sie in der Schweiz angemeldet bleiben und Ihre Schriften nicht ins Ausland verlegen, können Sie Ihre Grundversicherung nicht pausieren oder auflösen. 

Die Vorschriften über die An- und Abmeldungen unterliegen den Behörden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Bitte beachten Sie auch, dass eine Abmeldung bei der Gemeinde nicht zwingend auch zur Aufhebung der Versicherungspflicht in der Schweiz führt. Weitere Information hierzu finden Sie auf dieser FAQ Seite. 

Bei einer Abreise aus der Schweiz finden Sie alle wichtigen Informationen auf der Seite «Abreise aus der Schweiz - das müssen Sie wissen». 

Nein. Wenn Sie für eine unbestimmte Zeit auf Reisen gehen und sich abmelden, müssen Sie einen neuen Wohnsitz angeben, ansonsten können Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien. 

Ja. Wenn Sie auswandern, können Sie die Schweizer Krankenversicherung während des Jahres auflösen. Alle wichtigen Informationen zur Abreise aus der Schweiz finden Sie auf der Seite «Abreise aus der Schweiz - das müssen Sie wissen». Lassen Sie dazu die Bestätigung Ihres neuen Wohnsitzes Ihrem Krankenversicherer zukommen.
Ab Einreise sind Sie im Ausland versicherungspflichtig. 

Im EU/EFTA-Raum* gilt das sogenannte Erwerbsortprinzip. Dieses bestimmt, dass die Krankenversicherung in dem Land abzuschliessen ist, in dem Sie arbeitstätig sind oder waren, beziehungsweise als arbeitslos gemeldet sind. 

Das Erwerbsortprinzip gilt auch umgekehrt, wenn Sie in der Schweiz wohnen und im Ausland arbeitstätig sind. In diesem Fall besteht eine Krankenversicherungspflicht im Ausland. 

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich besteht jedoch ein Versicherungswahlrecht, wonach die Möglichkeit existiert, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, um sich weiterhin im Wohnstaat zu versichern. Eine Übersicht der Länder mit Versicherungsoptionsrecht finden Sie auch hier

*Gilt nicht für EFTA-Staat Liechtenstein 

Wenn Sie in einem EU/EFTA-Staat oder in der UK wohnen, aber ausschliesslich aus der Schweiz Rente beziehen, sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig. Für Rentnerinnen und Rentner, die nach Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien auswandern, gilt ein Versicherungswahlrecht. Mehr dazu finden Sie hier

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