Zusatzversicherung kündigen: Das gilt in der Schweiz
Während die Grundversicherung in der Schweiz einheitlich geregelt ist, gelten bei den Zusatzversicherungen die Bestimmungen der einzelnen Krankenkassen. Das betrifft die Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Aufnahmebedingungen. Ein Wechsel Ihrer Krankenkassen Zusatzversicherung ist daher nicht ganz so einfach – aber gut planbar, wenn Sie wissen, worauf es ankommt.
Übrigens: Weil wir wissen, dass das Versicherungswesen in der Schweiz ganz schön komplex ist, haben wir im Artikel «Grund- und Zusatzversicherung: Was muss ich wissen?» das Wichtigste zusammengetragen.
Nicht jede Zusatzversicherung passt zu jedem Lebensstil. Geben Sie einfach Ihr Geschlecht, Alter und Ihre Postleitzahl an, machen Sie selbst den Preis-Leistungsvergleich und finden Sie die passende Zusatzversicherung.
Kündigungsfrist: Bis wann muss die Zusatzversicherung gekündigt werden?
In den meisten Fällen muss eine Kündigung der Zusatzversicherung bis spätestens am letzten Arbeitstag im September schriftlich bei der Krankenkasse eintreffen, damit der Vertrag per Ende Jahr endet. Die Rede ist dann von der ordentlichen Kündigung der Krankenkassen Zusatzversicherung. Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum beim Versicherer und nicht das Versanddatum respektive das Aufgabedatum der Kündigung bei der Post. Je nach Versicherer und Zusatzversicherung kann die Frist auch früher oder später sein – prüfen Sie Ihre Police deshalb genau.
Es gibt aber Ausnahmen von der ordentlichen Kündigung der Zusatzversicherung:
- Zusatzversicherung kündigen bei Prämienerhöhung: Kündigt Ihre Krankenasse eine Erhöhung der Prämie an, können Sie die Zusatzversicherung auch kurzfristig kündigen. Welche Kündigungsfristen gelten, hängt von der Krankenkasse ab.
- Kündigung nach Schadensfall: Das Versicherungsgesetz sieht vor, dass Sie die Zusatzversicherung nach jedem Schadensfall kündigen können, für den die Krankenkasse Leistungen erbracht hat. Dabei gilt: Sie müssen bis spätestens zur Auszahlung kündigen.
- Verletzung der Informationspflicht: Krankenkassen sind dazu verpflichtet, Ihnen alle gesetzlich festgelegten Informationen, beispielsweise zur Vertragslaufzeit, mitzuteilen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, dürfen Sie ausserordentlich kündigen.
Die meisten Zusatzversicherungen von Atupri können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen. Das heisst, dass Ihre Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im September bei uns eintreffen muss. Dies gilt für folgende Zusatzversicherungen: Mivita Reala, Denta, Comforta, Spital, Reiseversicherung, Taggeldversicherung VVG, Kapitalversicherung bei Invalidität und Tod durch Unfall sowie für die früheren Zusatzversicherungen Mivita Extensa, Diversa, Spital Kombi, Extra und Hotel.
Für die Zusatzversicherungen Atupri Basic und Atupri Intense gilt jedoch folgende Regelung: Nach der zwölfmonatigen Mindestvertragsdauer können Sie diese Zusatzversicherungen auf jedes Monatsende kündigen. Auch hier gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Wenn Sie die Zusatzversicherung Basic beispielsweise Ende März kündigen, endet der Vertrag erst Ende Juni. Dadurch sind Sie flexibler, da Sie nicht an ein fixes Kalenderjahr gebunden sind und die Zusatzversicherung an Ihre Lebenssituation anpassen können.
Kriterien für den Wechsel: Nicht alle Anträge werden angenommen
Wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie zuerst eine Gesundheitsprüfung bestehen. In einem Fragebogen werden Ihnen diverse Fragen zu Ihrer Gesundheit gestellt. Abhängig von Ihren Antworten entscheidet die Krankenversicherung anschliessend, ob Sie in die Zusatzversicherung aufgenommen werden oder nicht. Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen immer sorgfältig und wahrheitsgetreu aus.
Beachten Sie, dass die Gesundheitsprüfung durchschnittlich zwischen einem Tag und drei Wochen dauert. Reichen Sie den Antrag deshalb frühzeitig ein, damit Sie auch bei längerer Bearbeitungszeit keine Kündigungsfrist verpassen.
Im Gegensatz zur Grundversicherung herrscht bei der Zusatzversicherung kein Aufnahmezwang. Das heisst, dass eine Krankenkasse Ihre Aufnahme in die Zusatzversicherung verweigern darf. Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherungen deshalb immer erst, wenn Sie die schriftliche Zusage über die Aufnahme bei einer neuen Krankenversicherung haben.
Zusatzversicherung wechseln trotz Alter oder Vorerkrankung – geht das?
Viele glauben, dass ein Wechsel der Zusatzversicherung ab einem gewissen Alter nicht mehr möglich ist. Dies stimmt gemäss unserem Versicherungsexperten Simon Schmid jedoch nur begrenzt:
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«Ein Wechsel der Zusatzversicherung ist grundsätzlich auch im höheren Alter möglich – sofern Sie die Gesundheitsprüfung bestehen. Viele Zusatzversicherungen können bis zum Alter von 60 Jahren abgeschlossen werden, einzelne sogar bis 70. Da kein Aufnahmezwang gilt und die Zusatzversicherung freiwillig ist, entscheidet jede Versicherung selbst, wen sie zulässt. Mit gewissen Vorerkrankungen oder in einem höheren Alter kann es deshalb tatsächlich schwieriger werden, eine neue Zusatzversicherung abzuschliessen. Es lohnt sich also, frühzeitig verschiedene Angebote zu prüfen und Offerten bei Krankenversicherungen einzuholen.»
So gehen Sie bei einer Kündigung und dem Wechsel der Zusatzversicherung vor
Damit der Wechsel Ihrer Zusatzversicherung gelingt, sollten Sie wie folgt vorgehen:
1. Kündigungsfrist überprüfen
Überprüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Krankenkasse. Oft ist eine Kündigung per 31. Dezember mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich – das heisst, die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag im September bei der Krankenkasse eintreffen. Die Fristen und die Vertragsdauer können jedoch von Versicherer zu Versicherer variieren.
2. Leistungen und Prämien vergleichen
Vergleichen Sie die Leistungen und Preise verschiedener Krankenkassen Zusatzversicherungen. Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist: Möchten Sie nur die Lücken der Grundversicherung abdecken oder wünschen Sie sich auch Beiträge an Fitnessabos, Massagen, Verhütung, Brille, Kontaktlinsen und mehr?
3. Antrag für die neue Versicherung stellen
Haben Sie eine neue Zusatzversicherung gefunden, stellen Sie im nächsten Schritt einen Aufnahme-Antrag, zum Beispiel direkt online über unseren Prämienrechner.
4. Gesundheitsprüfung absolvieren
Viele Zusatzversicherungen verlangen eine Gesundheitsprüfung. Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus. Im Gegensatz zur Grundversicherung besteht in der Schweiz bei den Zusatzversicherungen keine Versicherungspflicht. Die Krankenkasse hat deshalb das Recht, Ihren Antrag abzulehnen.
Die Gesundheitsprüfung kann zwischen wenigen Tagen bis mehrere Wochen dauern. Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung wechseln wollen, sollten Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich stellen – damit Sie die Kündigungsfrist Ende September nicht verpassen.
5. Bestätigung abwarten
Warten Sie unbedingt die Bestätigung Ihrer neuen Krankenkassen Zusatzversicherung ab, bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, um nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
6. Bestehende Zusatzversicherung kündigen
Sobald Sie die Bestätigung der neuen Zusatzversicherung erhalten haben, können Sie Ihre alte Zusatzversicherung kündigen. Beachten Sie die geltende Kündigungsfrist bis 30. September.
Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung bei uns kündigen, bedauern wir das sehr. Erfahren Sie im Artikel «Versicherung kündigen» wo und wie Sie die Kündigung vornehmen können.
Alternativen zur Kündigung: Sparen statt verzichten
Eine Kündigung ist nicht immer der beste Weg, um Versicherungsprämien zu sparen. Wer die Zusatzversicherung beendet, ohne vorher eine neue abzuschliessen, verzichtet dauerhaft auf den zusätzlichen Schutz – etwa für Notfalltransporte oder Absicherung auf Auslandsreisen. Ein späterer Wiedereinstieg in die Zusatzversicherung ist schwierig, da Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung verlangen und Anträge ablehnen können.
Deshalb lohnt es sich, zuerst Alternativen zu prüfen. Oft können Prämien gesenkt werden, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten – wie durch den Wechsel zu einem günstigeren Versicherungsmodell – bei der gleichen Krankenkasse ohne Gesundheitsprüfung. Mehr dazu lesen Sie im Artikel «So sparen Sie bei der Krankenkasse».
Zusatzversicherungen vergleichen und Ihre Prämie berechnen: Geben Sie einfach Ihr Geschlecht, Alter und Ihre Postleitzahl an und machen Sie selbst den Preis-Leistungsvergleich.
Häufige Fragen – das ist bei der Kündigung der Zusatzversicherung wichtig
Beim Wegzug ins Ausland endet Ihre Versicherungspflicht mit der Abmeldung in der Schweiz. Reichen Sie das Formular «Abreise aus der Schweiz» zusammen mit der Abmeldebestätigung per E-Mail oder Post bei Atupri ein. Lesen Sie im Artikel «Abreise aus der Schweiz - das müssen Sie wissen» , was Sie bezüglich Grundversicherung beachten müssen.
Ja, das ist möglich. Die Grundversicherung kann unabhängig von der Zusatzversicherung gekündigt oder gewechselt werden. Beachten Sie, dass die Zusatzversicherungen weiterlaufen, auch wenn Sie die Grundversicherung kündigen. Mehr zur Kündigung der Grundversicherung erfahren Sie im Artikel «Versicherung wechseln: So funktioniert’s».
Das ist nicht empfehlenswert. Da es keinen Aufnahmezwang gibt, kann eine neue Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen. Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung daher erst, wenn Sie eine schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung erhalten haben.
Bei einer Prämienerhöhung, die nicht auf persönliche Faktoren wie Alter oder Wohnort zurückzuführen ist, haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Je nach Krankenkasse gelten unterschiedliche Fristen – prüfen Sie daher umgehend Ihre Police und reichen Sie die Kündigung rechtzeitig ein.
Bei Atupri können Sie Ihre Zusatzversicherung nach einer Prämienerhöhung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Dies muss jedoch vor Inkrafttreten der neuen, höheren Prämie erfolgen.
In der Regel nicht. Viele Krankenkassen, darunter auch Atupri, verlangen, dass alle Prämien und Rechnungen bezahlt sind, bevor eine Kündigung möglich ist. Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie eine Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen. Wird auch dann nicht bezahlt, ruht der Versicherungsschutz. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, kann Atupri Ihren Vertrag beenden.
Achten Sie deshalb darauf, dass Sie offene Beträge vor der Kündigung bezahlen. Sonst kann der Wechsel abgelehnt werden – und Sie sind unter Umständen nicht mehr versichert.
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