Veröffentlicht am 02.10.2025 in Mentale Gesundheit, Wissen

Psychotherapie in der Grundversicherung: das gilt 2025

Seit dem 1. Juli 2022 bezahlt die Grundversicherung auch Psychotherapien bei selbstständigen Psychologinnen und Psychologen – unter bestimmten Voraussetzungen. Wir erklären, was sich für Versicherte geändert hat, wer Anspruch hat und was zu beachten ist.
Atupri - Psychologische Behandlung

Tim leidet unter Magersucht. Seit seiner frühen Jugend kämpft er gegen die Krankheit. Mit Anfang zwanzig geht es ihm endlich besser: Er studiert, trifft sich mit Freunden, ist regelmässig bei den Grosseltern zu Besuch. Tim erleidet 2020 einen Rückfall und braucht dringend einen Therapieplatz.

Seit der Coronapandemie ist das Bewusstsein für mentale Gesundheit in der Schweiz gestiegen und gleichzeitig hat die psychische Belastung zugenommen. In der Folge ist das Fachpersonal überlastet und ausgebucht und die Wartelisten sind lang. Bis Tim endlich die nötige Hilfe bekommt, die ihn nicht in eine finanzielle Schieflage bringt, dauert es Wochen. Denn bis Juli 2022 war eine von der Krankenkassen Grundversicherung gedeckte Psychotherapie nur möglich, wenn die Therapeutin oder der Therapeut bei einer medizinischen Fachperson angestellt war. Das schränkte die Anzahl der Therapieplätze stark ein. 

Psychotherapie in der Schweiz – Betroffene sollen rasch Hilfe erhalten 

Menschen wie Tim gibt es hierzulande Tausende. Ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer hat jedes Jahr mit psychischen Problemen zu kämpfen, von denen die meisten behandelt werden sollten, schätzt der Bund. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Artikel über die mentale Gesundheit.  

Doch längst nicht alle Betroffenen sind in Therapie: Die Hürden sind oft hoch, das Angebot an Therapieplätzen war und ist in vielen Fällen immer noch knapp.  

Deshalb traf der Bundesrat im Frühling 2021 eine weitreichende Entscheidung: Neu soll die Grundversicherung für einen Grossteil der psychologischen Behandlungen aufkommen und damit auch Leistungen zahlen, die vorher von der Zusatzversicherung gedeckt wurden.  

Das sollte Wartezeiten verkürzen und den Leidensdruck der Betroffenen mindern. Die neue Regelung ist seit dem 1. Juli 2022 in Kraft. 

Die Zusatzversicherungen – wie z. B. Atupri Intense – fokussieren sich seither auf nicht-ärztlich angeordnete und präventive psychologische Beratungen und Therapien – die auch online stattfinden können (erfahren Sie mehr zum Thema Online-Psychotherapie).  

Ob mentale oder physische Gesundheit – mit der Zusatzversicherung Atupri Intense beteiligen wir uns überdurchschnittlich an der Förderung Ihrer Gesundheit. So erhalten Versicherte bis zu CHF 2'000.– an Online-Psychotherapie-Sitzungen über Aepsy.

Welche Kosten für Psychotherapie übernimmt die Grundversicherung? 

Seit Juli 2022 ist psychologische Psychotherapie in der Schweiz über die obligatorische Grundversicherung (KVG) abrechenbar. Unter folgenden Bedingungen: 

  1. Die Psychotherapie muss von einer Hausärztin oder einer anderen anerkannten medizinischen Fachperson angeordnet sein (Anordnungsmodell). 
  2. Die Therapeutin oder der Therapeut ist von der Grundversicherung anerkannt und besitzt eine kantonale Zulassung sowie eine gültige Zahlenregister(ZSR)-Nummer.
  3. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für maximal 40 Sitzungen. Aber: Die Grundversicherung übernimmt die Therapiekosten erst nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt. Wer also eine Franchise von CHF 2‘500 .– hat, trägt die Kosten bis zu diesem Betrag selbst.

Wie sah die Kostenbeteiligung im alten Modell aus? 

Psychotherapien bei einer Psychiaterin oder einem Psychiater wurden bereits im früheren Modell von der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt, wenn die nötigen Kriterien erfüllt waren (ärztliche Psychotherapie). Hier hat sich nichts geändert.  

Psychotherapien, die von Psychologinnen und Psychologen durchgeführt wurden (psychologische Psychotherapie) zahlte die Grundversicherung im alten Modell nur, wenn die Therapeutin oder der Therapeut bei einer medizinischen Fachperson angestellt war – etwa bei einem Psychiater (Delegationsmodell). Arbeitete eine Psychologin selbstständig, zahlte in vielen Fällen die Zusatzversicherung einen Teil der Behandlungskosten. 

Franchise? Selbstbehalt? Grund- und Zusatzversicherung? Unser Versicherungssystem ist ganz schön kompliziert. Darum haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Begriffe in einem Artikel zusammengefasst.

Psychotherapie in der Grundversicherung: Wo liegen die Knackpunkte? 

Die Vorteile der neuen Regelung liegen auf der Hand: 

  • mehr Therapieplätze 
  • eine grössere Auswahl an Therapeutinnen und Therapeuten 
  • frühzeitige Hilfe können das Leiden mindern und verhindern, dass Krankheiten chronisch werden 

Das neue Anordnungsmodell führt aber auch zu Mehrkosten und baut nicht alle Hürden für Therapien ab.  

Mehrkosten für die Grundversicherung 

Gemäss des jüngsten Monitoring-Berichts des Bundes vom August 2025 betrugen die jährlichen Mehrkosten für die Grundversicherung zwischen 2021 und 2024 im Durchschnitt 131 Millionen Franken. Der Versicherungsverband santesuissé berechnete für das Jahr 2023 ein Kostenwachstum von 220 Millionen Franken.  

Der Grund dafür liegt gemäss dem Monitoring-Bericht aber nicht nur am Systemwechsel zum Anordnungsmodell, sondern auch an anderen Faktoren wie dem Bevölkerungswachstum oder höheren Tarifen.  

Gewisse Hürden bleiben auch im neuen System 

Viele Menschen schrecken trotz psychischer Belastungen vor dem Gang zum Arzt und der Inanspruchnahme professioneller Hilfe zurück. Teilweise, weil sie glauben, dass es an passenden Angeboten fehlt, oder auch weil sie sich für ihre Probleme schämen.  

Niederschwellige Angebote im Bereich der Online-Psychotherapie können hier Abhilfe leisten. Diese sind aber nur unter strengen Kriterien von der Grundversicherung gedeckt. Diese Lücken schliessen Zusatzversicherungen. Atupri beteiligt sich mit der Zusatzversicherung Atupri Intense mit bis zu CHF 2'000.– pro Jahr an Psychotherapie-Sitzungen, die über die Online-Plattform Aepsy bezogen werden.  

Nicht von der Grundversicherung bezahlt werden ausserdem Behandlungen bei Psychologinnen und Psychologen, die keine kantonale Anerkennung haben. Ist die Therapie in einem solchen Fall ärztlich verordnet, beteiligen wir uns über die Zusatzversicherungen Atupri Mivita Reala und Atupri Intense an Ihren Behandlungskosten. 

Sie möchten präventiv und unkompliziert von einer Psychotherapie profitieren?

Mit der Zusatzversicherung Atupri Intense erhalten Versicherte bis zu CHF 2'000.– an Online-Psychotherapie-Sitzungen über Aepsy.

Ausblick: Welche Kosten übernimmt die Grundversicherung künftig? 

Trotz Mehrkosten in der Grundversicherung ist auf absehbare Zeit nicht mit erneuten grösseren Anpassungen bei der Kostenübernahme zu rechnen. Denn der Systemwechsel hat auch viele Vorteile.  

Mehr Therapieplätze, eine grössere Auswahl an Therapeutinnen und Therapeuten und frühzeitige Hilfe können das Leiden mindern und verhindern, dass Krankheiten chronisch werden. So erging es auch Pascal, dem das Angebot der Psychotherapie dabei half, offen über seine Angststörung und mentale Gesundheit zu sprechen. 

Um die Auswirkungen des Systemwechsels auf die Kosten und die Versorgungssituation zu beobachten, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) allerdings ein Monitoring eingeführt. Eine Evaluation in den kommenden Jahren soll darüber entscheiden, ob und wie der Bund das neue System anpassen will. 

Häufige Fragen zur Psychotherapie in der Grundversicherung

Ja, für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung ist eine ärztliche Überweisung notwendig. Diese kann von Hausärztinnen, Psychiaterinnen oder anderen zugelassenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt werden. 

Die obligatorische Krankenkasse übernimmt bis zu 40 Sitzungen pro Jahr. Weitere Sitzungen sind möglich, müssen aber durch behandelnde Psychiaterinnen oder Psychiater beantragt werden.

Ja, sofern die Therapeutin oder der Therapeut eine kantonale Bewilligung besitzt und über eine ZSR-Nummer verfügt. In dem Fall können die Kosten über die Grundversicherung abgerechnet werden.  

Ja, auch Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Psychotherapie, die von der Grundversicherung bezahlt wird. 

Seit Juli 2022 kann auch Online-Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: 

  • Die Behandlung erfolgt durch eine anerkannte Psychotherapeutin oder einen anerkannten Psychotherapeuten mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung. 
  • Es liegt eine ärztliche Anordnung vor – zum Beispiel durch eine Hausärztin, einen Hausarzt oder eine Psychiaterin oder einen Psychiater. 
  • Die Sitzungen werden über einen datenschutzkonformen Kanal durchgeführt. 

Wichtig: In der Regel ist eine ausschliesslich online durchgeführte Therapie nicht möglich. Erforderlich ist eine Kombination aus Vor-Ort-Terminen und Online-Sitzungen.  

Mehr Infos zur Kostenübernahme bei Online-Psychotherapie lesen Sie im Artikel «Online-Psychotherapie in der Schweiz». 


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