Reiseversicherung und Reiserücktrittsversicherung: Was ist der Unterschied?
Reiseversicherung: Schutz bei medizinischen Notfällen im Ausland
Sie planen eine Reise? Dann denken Sie nicht nur an Flug und Unterkunft, sondern auch an Ihre Sicherheit unterwegs. Eine Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse – wenn Sie beispielsweise im Ausland krank werden, verunfallen oder zusätzliche Übernachtungen brauchen. In vielen Fällen reicht die obligatorische Grundversicherung nämlich nicht aus:
Heilungskosten im Ausland: Reicht die Grundversicherung?
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt im Ausland nur die Kosten für die ärztliche Behandlung bei einem medizinischen Notfall. Entscheidend ist dabei, wo man sich aufhält:
- Innerhalb der EU, EFTA oder im Vereinigten Königreich (UK): Die Leistungen erfolgen gemäss Sozialtarif des Aufenthaltslandes. Dafür muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Diese befindet sich auf der Rückseite der Krankenkassenkarte der Grundversicherung.
- Ausserhalb der EU/EFTA/UK: Die Grundversicherung übernimmt für Notfallbehandlungen maximal den doppelten Betrag der am Wohnort in der Schweiz geltenden Tarife. In Ländern mit hohen medizinischen Kosten, wie den USA, Kanada, Australien oder Japan, reicht der doppelte Betrag jedoch oft nicht aus. Heilungskosten im Ausland, die darüber hinausgehen, müssen selbst bezahlt werden.
Damit nach einer Notfallbehandlung in den Ferien keine horrende Rechnung in den Briefkasten flattert, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung. Unsere ambulanten Zusatzversicherungen Atupri Basic, Atupri Mivita Reala oder Atupri Intense wie auch unsere Reiseversicherung schaffen hier Abhilfe: Haben Sie einen medizinischen Notfall oder erkranken Sie im Ausland, übernehmen wir ergänzend zur Grundversicherung 100 % der Heilungskosten.
Beachten Sie: Wenn Sie bereits eine unserer ambulanten Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, gehören die Leistungen der Reiseversicherung bereits zu Ihrem Versicherungsschutz. Doch auch ohne ambulante Zusatzversicherung können Sie von unserer Reiseversicherung profitieren.
Rettung, Bergung und Notfalltransporte: Was ist gedeckt?
Die Grundversicherung übernimmt in der Schweiz 50 % der Kosten für Rettungs-, Bergungs- und Notfalltransporte bis zum nächsten Arzt oder Spital, maximal jedoch CHF 500.– pro Jahr. Im Ausland übernimmt die Grundversicherung nur 50 % der Kosten für Notfalltransporte bis maximal CHF 500.– jährlich.
Das heisst, wenn Sie nur grundversichert sind, in den Dolomiten einen Kreislaufkollaps haben und von der Bergrettung geholt werden müssen, zahlen Sie diesen Einsatz selbst. Das kann ganz schön ins Geld gehen.
Atupri Basic deckt mit einer attraktiven Prämie ab CHF 13.50 pro Monat Notfall- und Verlegungstransporte sowie Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen bis CHF 20'000.– im In- und Ausland.
Haben Sie bei uns eine Reiseversicherung oder die ambulante Zusatzversicherung Atupri Intense abgeschlossen? Dann übernehmen wir Rettungs-, Bergungs- und Notfalltransporte bis zum nächstgelegenen Arzt oder Spital unbegrenzt.
Verlegungs- und Rücktransport: Sicher zurück in die Schweiz
Rettung oder Repatriierung (also der Rücktransport aus dem Ausland in die Schweiz) sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt. Rega-Gönnerinnen und -Gönner werden zwar zurück in die Schweiz gebracht, aber für die Heilungskosten im Ausland (Krankenhaus- und Arztrechnungen) kommt die Rega nicht auf. Dies gilt auch für die Schutzbriefe der meisten Automobilclubs (zum Beispiel ACS, TCS).
Die Reiseversicherung und die ambulante Zusatzversicherung Atupri Intense übernehmen medizinisch notwendige Verlegungs- und Rücktransporte unbegrenzt – unabhängig vom Reiseland.
Aufenthalt und Umbuchung: Wenn Sie nicht heimreisen können
Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht zurückreisen können und Ihren Flug oder das Hotel umbuchen müssen, beteiligt sich die Grundversicherung daran nicht.
Atupri Basic hilft auch hier: Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht zurückreisen können, zahlen wir bis CHF 5'000.– für Aufenthalts- und Umbuchungskosten. Die Reiseversicherung übernimmt Hotelkosten für mitversicherte Mitreisende, Angehörige oder die Verlängerung beziehungsweise Umbuchung des Arrangements bis zu CHF 5'000.–.
Reiserücktrittsversicherung: Wenn Sie nicht verreisen können
Wer seine Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten kann, steht ohne Reiserücktrittsversicherung oft vor hohen Stornokosten. Ob Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder ein Todesfall im nahen Umfeld – viele Gründe lassen sich nicht beeinflussen, verursachen aber Kosten.
Eine Annullierungskostenversicherung übernimmt diese Kosten und schützt so vor finanziellen Verlusten, noch bevor die Reise beginnt.
Bei Atupri lassen sich die ambulanten Zusatzversicherungen und die Reiseversicherung um eine Reiserücktrittsversicherung ergänzen. Diese bietet einen verlässlichen Schutz bei kurzfristigen Absagen und sorgt dafür, dass die Investition in Flug und Unterkunft nicht verloren geht.
Reisegepäckversicherung: Wenn das Gepäck nicht mitreist
Auch wenn Sie Ihre Reise wie geplant starten, ist nicht garantiert, dass alles reibungslos verläuft. Verlorenes, beschädigtes oder gestohlenes Gepäck kann die Reise erheblich belasten – gerade, wenn wichtige Kleidung, Technik oder persönliche Gegenstände betroffen sind. Eine Reisegepäckversicherung ersetzt den Zeitwert der verlorenen oder beschädigten Gegenstände oder übernimmt die Kosten für die notwendigen Ersatzanschaffungen.
Die Atupri Reisegepäckversicherung kann nur zusammen mit der Atupri Annullierungskostenversicherung abgeschlossen werden und ergänzt die ambulanten Zusatzversicherungen auch bei Diebstahl des Gepäcks im Ausland.
Gut zu wissen
Die meisten Reiseversicherungen gelten nur für eine bestimmte Reisedauer. Falls Sie eine längere Reise planen, sollten Sie überprüfen, ob Sie Ihre Versicherung anpassen müssen. Die minimale Variante schützt bis zu einem Monat, in der maximalen Version sind Sie bis zu einem Jahr geschützt.
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