Versicherung kündigen

Möchten Sie Ihre Versicherung bei Atupri kündigen? Für die Grund- und Zusatzversicherung gelten unterschiedliche Fristen und Regelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Vertragsdauer

Die Vertragsdauer der Grundversicherung beträgt ein Jahr und dauert vom 1.  Januar bis 31.  Dezember. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr.


Kündigungsfrist

Die Grundversicherung hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Im Normalfall können Sie diese bis spätestens Ende November per 31. Dezember kündigen. Das heisst, die Kündigung muss bis spätestens am 30.11. bei uns eingetroffen sein.

Form der Kündigung

Sie können Ihre Kündigung per Post, E-Mail oder im myAtupri Kundenportal einreichen. Geben Sie bitte in jedem Fall folgende Informationen an:

  • Vollständiger Name
  • Versichertennummer
  • Das gewünschte Kündigungsdatum
  • Versicherungen, die Sie kündigen möchten

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns ebenfalls den Grund für Ihre Kündigung angeben.

Möglichkeiten zur Kündigung

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Nur, wenn Sie eine andere Grundversicherung bis am 31.12. abgeschlossen haben, wird die Kündigung rechtsgültig.

Ohne neue Grundversicherung ist eine Kündigung nur in folgenden Fällen gültig:

  • Wenn Sie aus der Schweiz ausreisen
  • Im Todesfall

Spezialfall Standard-Modell mit Minimalfranchise:
Im Standard-Modell gibt es eine besondere Regelung für Versicherte mit der minimalen Franchise: Erwachsene mit CHF 300.- und Kinder mit CHF 0.-. Diese Versicherten haben die Möglichkeit, ihre Grundversicherung per 30. Juni zu kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, sodass die Kündigung spätestens bis zum 31. März bei uns eintreffen muss.

Vertragsdauer

Die minimale Vertragsdauer für alle Zusatzversicherungen beträgt 12 Monate. Einige Verträge haben aber eine Vertragsdauer von 36 Monaten, darum ist es wichtig Ihren Vertrag anzuschauen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Kündigungsfrist

Die meisten unserer Zusatzversicherungen können Sie mit einer Frist von drei Monaten per Ende Jahr kündigen. Das heisst, die Kündigung muss zum letzten Arbeitstag im September bei uns sein.

Das gilt für folgende Zusatzversicherungen:

  • Mivita Reala
  • Denta
  • Comforta
  • Spital
  • Reisversicherung
  • Taggeldversicherung VVG
  • Kapitalversicherung bei Invalidität und Tod durch Unfall

Diese Kündigunsfrist gilt ebenfalls für folgende frühere Zusatzversicherungen: Mivita Extensa, Diversa, Spital Kombi, Extra, Hotel

Für Basic und Intense gilt eine andere Regelung: Nach einer minimalen Vertragsdauer von 12 Monaten können Sie auf Ende jeden Monats kündigen. Auch hier gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das heisst, wenn Sie per Ende Januar kündigen endet der Vertrag Ende April.

Form der Kündigung

Sie können sie per Post, E-Mail oder im myAtupri Kundenportal einreichen. Geben Sie bitte in jedem Fall folgende Informationen an:

  • Vollständiger Name
  • Versichertennummer
  • Das gewünschte Kündigungsdatum
  • Versicherungen, die Sie kündigen wollen

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns ebenfalls den Grund für Ihre Kündigung angeben.

Das müssen Sie wissen

Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Für eine gültige Kündigung müssen Sie lediglich die Frist beachten.

Wir empfehlen Ihnen jedoch folgendes zu beachten:

  • Krankenversicherungen dürfen die Aufnahme in die Zusatzversicherung verweigern. Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherungen erst, wenn Sie die schriftliche Zusage über die Aufnahme bei einer neuen Krankenversicherung haben.

Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten von Atupri auf unserer Übersichtsseite.

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