Versicherung kündigen
Vertragsdauer
Die Vertragsdauer der Grundversicherung beträgt ein Jahr und dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr.
Kündigungsfrist
Die Grundversicherung hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Im Normalfall können Sie diese bis spätestens Ende November kündigen, damit sie zum 31. Dezember endet. Das heisst, die Kündigung muss bis spätestens am letzten Arbeitstag vor dem 30. November bei uns eingetroffen sein.
Form der Kündigung
Sie können Ihre Kündigung per Post, E-Mail oder im myAtupri Kundenportal einreichen. Geben Sie bitte in jedem Fall folgende Informationen an:
- Vollständiger Name
- Versichertennummer
- Das gewünschte Kündigungsdatum
- Versicherungen, die Sie kündigen möchten
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns ebenfalls den Grund für Ihre Kündigung angeben.
Zur Unterstützung können Sie das Kündigungsformular (PDF) verwenden und uns per Post oder E-Mail zusenden.
Möglichkeiten zur Kündigung
Die Grundversicherung ist obligatorisch. Nur, wenn Sie eine andere Grundversicherung bis am 31.12. abgeschlossen haben, wird die Kündigung rechtsgültig.
Ohne neue Grundversicherung ist eine Kündigung nur in folgenden Fällen gültig:
- Wenn Sie aus der Schweiz ausreisen
- Im Todesfall
Spezialfall Standard-Modell mit Minimalfranchise:
Im Standard-Modell gibt es eine besondere Regelung für Versicherte mit der minimalen Franchise: Erwachsene mit CHF 300.- und Kinder mit CHF 0.-. Diese Versicherten haben die Möglichkeit, ihre Grundversicherung per 30. Juni zu kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, sodass die Kündigung bis spätestens am letzten Arbeitstag vor dem 31. März bei uns eintreffen muss.
Vertragsdauer
Die minimale Vertragsdauer für alle Zusatzversicherungen beträgt 12 Monate. Einige Verträge haben aber eine Vertragsdauer von 36 Monaten, darum ist es wichtig Ihren Vertrag anzuschauen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.
Kündigungsfrist
Die meisten unserer Zusatzversicherungen können Sie mit einer Frist von drei Monaten per Ende Jahr kündigen. Das heisst, die Kündigung muss zum letzten Arbeitstag im September bei uns sein.
Das gilt für folgende Zusatzversicherungen:
- Mivita Reala
- Denta
- Comforta
- Spital
- Taggeldversicherung VVG
- Kapitalversicherung bei Invalidität und Tod durch Unfall
Diese Kündigunsfrist gilt ebenfalls für folgende frühere Zusatzversicherungen: Mivita Extensa, Diversa, Spital Kombi, Extra, Hotel
Für Basic und Intense gilt eine andere Regelung: Nach einer minimalen Vertragsdauer von 12 Monaten können Sie auf Ende jeden Monats kündigen. Auch hier gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das heisst, wenn Sie per Ende Januar kündigen endet der Vertrag Ende April.
Form der Kündigung
Sie können sie per Post, E-Mail oder im myAtupri Kundenportal einreichen. Geben Sie bitte in jedem Fall folgende Informationen an:
- Vollständiger Name
- Versichertennummer
- Das gewünschte Kündigungsdatum
- Versicherungen, die Sie kündigen wollen
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns ebenfalls den Grund für Ihre Kündigung angeben.
Zur Unterstützung können Sie das Kündigungsformular (PDF) verwenden und uns per Post oder E-Mail zusenden.
Das müssen Sie wissen
Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Für eine gültige Kündigung müssen Sie lediglich die Frist beachten.
Wir empfehlen Ihnen jedoch folgendes zu beachten:
- Krankenversicherungen dürfen die Aufnahme in die Zusatzversicherung verweigern. Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherungen erst, wenn Sie die schriftliche Zusage über die Aufnahme bei einer neuen Krankenversicherung haben.
Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten von Atupri auf unserer Übersichtsseite.
Übernimmt Atupri die Kündigung bei meiner bisherigen Krankenversicherung?
Die Kündigung erfolgt nicht automatisch durch Atupri. Wenn Sie wünschen, dass wir die Kündigung in Ihrem Namen vornehmen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht in Form des ausgefüllten Kündigungsformulars.
Bitte beachten Sie dabei folgende Voraussetzungen:
- Angabe des gewünschten Kündigungsdatums
- Unterschrift aller volljährigen versicherten Personen, die von der Kündigung betroffen sind
- Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Kündigungsformulars mindestens 10 Arbeitstage vor Ablauf des Kündigungstermins
- Keine zusätzlichen Abklärungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung bei einer Zusatzversicherung
Atupri unterstützt Sie gerne bei der Erledigung der Kündigungsformalitäten. Damit wir die Abwicklung jedoch fristgerecht für Sie übernehmen können, sind wir – wie im Merkblatt erwähnt – auf den rechtzeitigen Erhalt der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Dokument angewiesen.
Das Kündigungsformular für die OKP finden Sie hier und jenes für die Zusatzversicherung (VVG) hier.
Wissenswertes
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