Was zahlt Atupri?
Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz deckt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab – das sind Leistungen wie ärztliche Konsultationen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Laboruntersuchungen und bestimmte Therapien. Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Anbietern gleich.
Leistungen in der Grundversicherung
Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen, die von der Grundversicherung gedeckt werden.
Ambulante Behandlungen
Behandlung durch Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM)
- Homöopathie
- Phytotherapie
- Behandlungen durch Ärzte oder Chiropraktiker
- Ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen wie beispielsweise Ernährungsberater, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten
- Impfungen, die im Schweizerischen Impfplan als Empfehlung aufgeführt sind
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre) und für Frauen ab 50 Jahren Mammographie (alle 2 Jahre in Kantonen mit Screening-Programm)
- Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes bei Kindern
- Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten wie z.B. Dickdarmkrebs
- Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten in der allgemeinen Bevölkerung, einschliesslich Massnahmen, die sich an alle Personen einer bestimmten Altersgruppe oder an alle Männer oder alle Frauen richten
- Unfälle sowie bestimmte krankheitsbedingte Behandlungen durch Zahnärzte
- Keine Leistungen für Zahnstellungskorrekturen (z.B. Zahnspangen) und Dentalhygiene
Medikamente & Hilfsmittel
Ärztlich verordnete Pflichtmedikamente gemäss «Spezialitäten- und Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: CHF 180.- pro Jahr für Sehhilfen
- Danach nur bei krankheitsbedingter Sehschwäche
- Weitere Hilfsmittel gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL)
Reisen & Ausland
- Notfall-Behandlung bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz vergütet wird
- Beachten Sie: Innerhalb EU/EFTA und UK: Leistungen nach Sozialtarif des Aufenthaltslandes (Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen) Ausserhalb EU/EFTA und UK: bis max. zweifacher Betrag nach CH-Tarif (Wohnort)
- Krankentransport 50 % bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr
Transport & Rettung
- Krankentransport 50 % bis CHF 500.– pro Kalenderjahr
- Rettungskosten 50 % bis CHF 5'000.– pro Kalenderjahr
Mutterschaft
- Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen max. CHF 150.-
- Maximal 3 Stillberatungen durch Hebammen oder speziell ausgebildete Pflegefachpersonen
- 7 Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und 1 nach der Geburt
- Maximal 2 Ultraschalluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft
- Beachten Sie: Bei Krankheitsverdacht gelten andere Bestimmungen
- Risikoschwangerschaft: Untersuchung nach klinischem Ermessen
Spital
Heilungs- und Aufenthaltskosten in der allgemeinen Abteilung im Listenspital (öffentlich oder privat) Ihres Wohnkantons. Dasselbe gilt für Reha- und Psychiatriekliniken.
Pflege
Ärztlich verordnete Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen.
Unsere Grundversicherungsmodelle, Ihre Wahl
Atupri bietet sechs Modelle der Grundversicherung, jedes davon hat seine eigenen Schwerpunkte und Vorteile. Welches passt zu Ihnen und Ihrem Leben?
Leistungen in der Zusatzversicherung
Mit den Zusatzversicherungen von Atupri schliessen Sie Lücken der Grundversicherung. Je nach Lebensphase und Bedürfnis bieten wir verschiedene Pakete an:
Basic ist günstig, optimal und flexibel. Sie profitieren beispielsweise von Beiträgen an Ihr Sportabo, von Auslandschutz, Kostenübernahme bei Notfalltransporten und Spitalaufenthalten und mehr.
Mivita Reala sichert allgemeine sowie individuelle, geschlechterspezifische Risiken in jedem Alter ab - von Alternativmedizin und Fitness über Auslandschutz bis zur Zahnspange für Kinder.
Intense schliesst Versicherungslücken umfassend: Von Psychotherapie, Gesundheitsvorsorge oder Fitnesskursen über Ambulanztransporte, Familie und Verhütung bis zu Spitalkosten im Ausland. Und das zu einem Preis, der für alle ab 30 Jahren gleich ist.
Spezifische Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen, Reiseschutz oder Spitalaufenthalte können Sie separat abschliessen.
Seit 2017 werden fünf alternative Behandlungsmethoden von der Grundversicherung übernommen, wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin über eine entsprechende Ausbildung verfügt:
- anthroposophische Medizin
- Homöopathie
- Phytotherapie
- Akupunktur
- Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesische Medizin
Die Zusatzversicherung zahlt an Kosten für weitere alternativmedizinische Behandlungen:
Mivita Reala übernimmt 50 Prozent der Kosten, höchstens CHF 1'500.– pro Kalenderjahr.
Intense übernimmt 50 Prozent der Kosten, höchstens CHF 3'000.– pro Kalenderjahr.
Atupri bietet Zusatzversicherungen an, die sich an gesundheitsfördernden Massnahmen beteiligen: Basic, Mivita Reala und Intense zahlen beispielsweise an Leistungen wie
- Sportkurse und Mitgliedschaften
- Fitness Abos
- Power Yoga
- Personal Trainer und vieles mehr.
Basic: 75 % der Kosten, maximal bis zu CHF 200.- pro Kalenderjahr.
Mivita Reala: 50 % der Kosten, maximal CHF 200.– pro Kalenderjahr.
Intense: 75 % der Kosten, maximal CHF 500.– pro Kalenderjahr..
Der Bundesrat hat 2011 die Beiträge von der Grundversicherung an Sehhilfen gestrichen. Nur wer die Sehhilfe aufgrund einer Krankheit oder nach einer Augenoperation benötigt, erhält noch Beiträge.
Ausnahme Kinder und Jugendliche
Seit Mitte 2012 beteiligt sich die Grundversicherung an den Sehhilfen (nur Gläser ohne Gestell) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern sie ärztlich verordnet sind. Bis zu CHF 180.- pro Jahr werden übernommen.
Mivita Reala deckt 50 Prozent der Kosten, maximal CHF 300.– und Intense deckt 75 Prozent der Kosten, maximal CHF 350.– pro Kalenderjahr.
Ein Check-up ohne medizinische Notwendigkeit wird nicht von der Grundversicherung vergütet. Welche Vorsorgeuntersuchungen von den Zusatzversicherungen übernommen werden, legt jeder Krankenversicherer selbst fest.
Die Zusatzversicherung Basic, Mivita Reala und Intense beteiligen sich an:
- der gynäkologischen Untersuchung (die Grundversicherung übernimmt alle drei Jahre, in den Zwischenjahren greift die Zusatzversicherung)
- Check-ups, die von der Grundversicherung nicht übernommen werden
Ob Allgemein, Halbprivat, Privat oder spontan entscheiden mit Opti: Atupri Spital ist die Zusatzversicherung für mehr Komfort im Spital. Für alle, die keine Zusatzversicherung Basic, Mivita Reala oder Intense haben.
Zahnspange und Kieferorthopädie für Erwachsene ab 26 Jahren: Denta ist die günstige Zahnzusatzversicherung mit zwei Stufen der Kostenvergütung. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt 60 bis 80 % der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen (Zahnstellungskorrekturen bis zum 30. Altersjahr).
Die Reiseversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Heilungskosten im Ausland oder die Kosten für einen Rücktransport sind weltweit unbegrenzt gedeckt.
Kosten für Such- und Bergungsaktionen von Vermissten sowie die Überführung von Verstorbenen sind bis zu einem Höchstbetrag von CHF 50’000.- gedeckt.
Eine Fahrt mit der Ambulanz kann je nach Einsatz und Region teuer werden. Die Zusatzversicherungen Basic, Mivita Reala und Intense übernehmen Beiträge an medizinische Notfalltransporte, Verlegungstransporte und Rettungskosten.
Atupri Zusatzversicherungen – so individuell wie Ihr Leben
Atupri bietet verschiedene Zusatzversicherungen an. Welche deckt Ihre Bedürfnisse am besten ab?