Zahnversicherung für Babys und Kinder: Ab wann macht sie Sinn?
Zahnversicherung für Kinder auf einen Blick
- Die Grundversicherung übernimmt meist keine Zahnarztkosten für Kinder und Babys, weder für Kontrollen noch für Zahnspangen.
- Wer die Zahnversicherung frühzeitig abschliesst, kann sein Kind ohne Gesundheitsprüfung absichern.
- Bei Atupri ist die Aufnahme bis zum dritten Geburtstag ohne Gesundheitsdeklaration möglich.
- Die Atupri Zahnversicherung übernimmt 60 % der Zahnarztkosten bis CHF 10'000.– pro Jahr für alle Leistungen.
Was zahlt die Grundversicherung bei Zahnbehandlungen?
Die Kosten für Zahnbehandlungen werden in der obligatorischen Grundversicherung grundsätzlich weder für Kinder noch für Erwachsene übernommen. Die Grundversicherung deckt die Zahnarztkosten nur in folgenden Ausnahmefällen:
- Das Kausystem ist aufgrund einer schweren Erkrankung betroffen
- Eine Zahnbehandlung ist wegen einer gravierenden Allgemeinerkrankung nötig
- Die Behandlung ist infolge eines Unfalls notwendig
- Es liegt ein anerkanntes Geburtsgebrechen vor und die Invalidenversicherung (IV) ist nicht leistungspflichtig
Eine umfassende Übersicht zu den Leistungen, welche die Grundversicherung bei Zahnbehandlungen und anderen Massnahmen übernimmt, finden Sie in unserem Artikel «Leistungen der Grundversicherung in der Schweiz».
Wer also für sein Kind nur eine Grundversicherung abgeschlossen hat, bezahlt Kosten für Routineuntersuchungen, Zahnspangen oder Behandlungen an den Milchzähnen aus der eigenen Tasche. Eine Zusatzversicherung hilft, relevante Deckungslücken zu schliessen und Eltern vor hohen Zahnarztkosten zu schützen.
Welche Leistungen übernimmt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Teil genau dieser Behandlungskosten, die bei Kindern über die Jahre anfallen. Dazu gehören die regelmässige Kontrolle, die Dentalhygiene und auch die Zahnspange. Der exakte Leistungsumfang und die Kostenbeteiligung hängen von der jeweiligen Versicherung ab und variieren je nach gewähltem Produkt.
So sehen die Leistungen der Zahnversicherung von Atupri aus
Atupri bietet für Kleinkinder und Kinder eine Zahnversicherung an, die sich umfassend an Zahnarztkosten beteiligt und auf komplizierte Leistungsklassen verzichtet.
Die Atupri Zahnversicherung bietet für alle Versicherten denselben Höchstbetrag und übernimmt 60 % der Kosten bis CHF 10'000.– pro Jahr für folgende Leistungen:
- Zahnprophylaxe: Zahnkontrolle und Dentalhygiene
- Allgemeine Zahnbehandlungen wie beispielsweise Kariesentfernung
- Behandlungen rund um Zahnfleisch- und Kiefererkrankungen
- Entfernung der Weisheitszähne
- Zahnstellungskorrekturen: Zahnspangen
- Knirsch- und Schutzschiene
- Zahnprothetik: Implantate, Brücken
- Zahnchirurgische Eingriffe, soweit diese nicht durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind
- Zahnbehandlungen im Ausland
Alle Infos zu den Leistungen finden Sie bei der Atupri Zahnversicherung.
Bonus für gesunde Zähne
Beziehen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen oder reichen nur Kosten für Zahnkontrolle oder Dentalhygiene ein, erhalten Sie mit der Atupri Zahnversicherung einen Wertgutschein über CHF 20.– für Zahnpflegeprodukte bei einem Atupri Partnerunternehmen.
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Welche Leistungen übernehmen Zahnzusatzversicherungen für Kinder und Babys nicht?
Kosmetische Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, übernehmen Zahnversicherungen grundsätzlich nicht. Das gilt auch für die Atupri Zahnversicherung. Bei Jugendlichen fallen darunter zum Beispiel Zahnbleaching oder Zahnschmuck.
Ab wann sollte eine Zahnversicherung abgeschlossen werden?
Viele Eltern schliessen eine Zahnversicherung gleichzeitig mit der Krankenkassen-Anmeldung ihres Neugeborenen ab. Das klingt übertrieben, bietet aber einen entscheidenden Vorteil. Solange Ihr Baby noch keine Milchzähne hat, sind die Aufnahmebedingungen unkomplizierter. Bei Kleinkindern bis etwa drei Jahre verzichten die meisten Versicherungen auf eine Gesundheitsprüfung und ein zahnärztliches Attest.
Auch bei Atupri erfolgt die Aufnahme bis zum dritten Geburtstag ohne Gesundheitsdeklaration. So sind spätere Zahnbehandlungen zuverlässig und ohne Vorbehalte abgesichert.
Was, wenn ich mein Kind erst später für die Zahnversicherung anmelde?
Spätestens im Kindergartenalter verlangen Versicherungen dann vor dem Eintritt in die Zahnversicherung eine detaillierte Gesundheitsprüfung, die in der Regel auf Kosten der Eltern erfolgt.
Zeigt das Zahnbild dann eine Fehlstellung, die eine kieferorthopädische Behandlung zur Folge haben wird, kann der Abschluss einer Zahnversicherung abgelehnt werden. Im Kindergartenalter besteht also für Kinder keine Aufnahmegarantie mehr.
Das gilt bei der Atupri Zahnversicherung:
Vor der Geburt
- Vorgeburtliche Anmeldung
- Vorbehaltslose Aufnahme garantiert
Bis zum 3. Geburtstag
- Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
- Zahnkosten sind während dieser Zeit nur in Ausnahmefällen durch die Grundversicherung gedeckt
- Karenzfrist von 6 Monaten bis zur ersten Leistungsvergütung
Ab dem 3. Geburtstag
- Aufnahme mit Gesundheitsprüfung, keine Aufnahmegarantie
- Karenzfrist von 6 Monaten bis zur ersten Leistungsvergütung
Mit der Zahnzusatzversicherung von Atupri schützen Sie Ihre Kinder vor hohen Zahnkosten. Von der Dentalhygiene über die Behandlung der Milchzähne bis zur Zahnspange.
Lohnt sich eine Zahnversicherung für Kinder?
Ja, eine Zahnversicherung für Kinder ist sinnvoll. Denn die Frage ist nicht, ob ein Kind irgendwann zum Zahnarzt muss, sondern wie hoch die Kosten werden. So trägt beispielsweise jedes zweite Kind in der Schweiz früher oder später eine Zahnspange.
Auch neben den Kosten für Zahnspangen kommen regelmässige Kontrollen, Kariesbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen hinzu, die sich über die Jahre summieren. Ohne Zusatzversicherung tragen Familien diese Kosten selbst.
Anschauungsbeispiel:
Eine Familie hat ein Kind, welches eine Zahnspange benötigt. Bei einer mittleren Fehlstellung der Zähne entstehen so schnell Kosten in der Höhe von CHF 10'000.– oder mehr, die ohne Zusatzversicherung selbst übernommen werden müssen.
- Behandlungskosten Zahnspange: CHF 10'000.–
- Beteiligung Atupri: CHF 6'000.– (60 % bis CHF 10'000.–)
- Eigener Anteil: CHF 4'000.–
Statt CHF 10'000.– trägt die Familie so nur noch CHF 4'000.– sowie die Prämien der Atupri Zahnversicherung selbst. Ein erheblicher Teil der Gesamtkosten lässt sich abfedern.
Gesunde Zähne schon von klein auf: Tipps für Eltern
Versicherungsschutz ist das eine, gute Zahnpflege von Anfang an das andere. Beides zusammen gibt Ihrem Kind die beste Grundlage für ein gesundes Lächeln.
Die ersten Milchzähne können bei Babys ab dem sechsten Monat erscheinen, wobei der genaue Zeitpunkt stark variiert. Auch wenn Milchzähne irgendwann von den bleibenden Zähnen abgelöst werden, sind sie extrem wichtig für die Sprachentwicklung, das Kauen und die richtige Ausrichtung der bleibenden Zähne. Deshalb sollten auch Milchzähne von Babys bereits optimal geschützt werden:
- Sobald der erste Zahn durchbricht, können Zähne ein bis zweimal täglich geputzt werden. Zuerst mit einer Fingerzahnbürste, später mit einer kleinen Kinderzahnbürste.
- Bei zuckerhaltigen Getränken und Snacks ist insbesondere die Häufigkeit entscheidend, nicht nur die Menge. Deshalb sollten Kleinkinder möglichst wenig solcher Produkte konsumieren.
- Erste Zahnarztbesuche sollten proaktiv eingeplant werden und nicht erst bei konkreten Beschwerden.
Ungefähr ab dem sechsten Lebensjahr weichen die Milchzähne nach und nach den bleibenden Zähnen. In dieser Phase zeigen sich auch erste Hinweise auf Fehlstellungen, die kieferorthopädisch korrigiert werden können. In vielen Kantonen bietet der Schulzahnarzt kostenlose jährliche Kontrollen an. Ein wertvolles Angebot, das aber keine Zahnzusatzversicherung ersetzt.
Häufige Fragen zur Zahnversicherung von Kindern
Nein, die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur in klar definierten Ausnahmefällen. Eine Zahnspange, die aufgrund einer Fehlstellung nötig ist, fällt nicht darunter. Diese Kosten für eine Zahnspange, die schnell einmal CHF 10'000.– betragen können, bezahlen Sie als Eltern selbst, wenn Sie keine Zahnversicherung abgeschlossen haben.
Ja, Atupri bietet die Möglichkeit einer vorgeburtlichen Anmeldung. Damit sichern Sie Ihrem Kind die vorbehaltlose Aufnahme in die Zusatzversicherung und die Zahnversicherung, unabhängig vom Gesundheitszustand nach der Geburt. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Kind vom Moment der Geburt an optimal schützen wollen.
Auf der Seite «Ihr Baby: Gut versichert von Anfang an» zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen für Ihr Neugeborenes sinnvoll sind.
Die Kosten für Zahnversicherungen variieren je nach Alter des Kindes, bewegen sich aber zwischen CHF 25.– und CHF 40.– pro Monat. Den genauen Betrag berechnen Sie in wenigen Schritten in unserem Prämienrechner.
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei Atupri erfolgt die Aufnahme bis zum dritten Geburtstag ohne Gesundheitsdeklaration. So sind spätere Behandlungen wie Kieferorthopädie (Zahnspange), Karies oder Wurzelbehandlungen zuverlässig und ohne Vorbehalte abgesichert.
Eine Zahnspange kostet je nach Fehlstellung, Material und Behandlungsdauer unterschiedlich viel. Bei einer leichten Korrektur bewegen sich die Kosten im Bereich von einigen tausend Franken, bei einer mittleren bis starken Fehlstellung sind es schnell CHF 10'000.– oder mehr.
Da die Grundversicherung diese Kosten nur in seltenen Ausnahmefällen übernimmt, tragen Eltern sie ohne Zahnversicherung selbst.
Über den Autor:
Mario Franzoni, Leiter Angebotsmanagement bei Atupri
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Mario Franzoni ist Leiter Angebotsmanagement bei Atupri und verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Versicherungs- und Finanzprodukten. Er beschäftigt sich täglich damit, wie Versicherungslösungen aussehen müssen, damit sie wirklich zu den Menschen passen und ihnen im Alltag den nötigen Schutz bieten. Weil die Versicherungswelt komplex genug ist, bereitet er Themen rund um Kranken- und Zusatzversicherungen verständlich auf, damit Kundinnen und Kunden gut informiert selbst entscheiden können und ihre Gesundheit dabei im Fokus steht.
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