Mit Standard haben Sie freie Arztwahl
Sie fühlen sich krank oder möchten wegen gesundheitlichen Beschwerden einen Spezialisten aufsuchen? Mit dem Standardmodell dürfen Sie für die Behandlung die Arztpraxis frei wählen oder direkt zu einer Spezialistin oder einem Spezialisten gehen.
Die Leistungen der Grundversicherung auf einen Blick
Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen, die von der Grundversicherung gedeckt sind. Die Leistungen sind über alle Modelle und Anbieter dieselben.
Ambulante Behandlungen
Behandlung durch Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung:
- Akupunktur
- Anthroposophische Medizin
- Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM)
- Homöopathie
- Phytotherapie
- Behandlungen durch Ärzte oder Chiropraktiker
- Ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen wie beispielsweise Ernährungsberater, Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten
- Impfungen, die im Schweizerischen Impfplan als Empfehlung aufgeführt sind
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre) und für Frauen ab 50 Jahren Mammographie (in Kantonen mit Screening-Programm)
Angebote in Ihrem Kanton · Swiss Cancer Screening - Untersuchungen des allgemeinen Gesundheitszustandes bei Kindern
- Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten wie z.B. Dickdarmkrebs
- Massnahmen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten in der allgemeinen Bevölkerung, einschliesslich Massnahmen, die sich an alle Personen einer bestimmten Altersgruppe oder an alle Männer oder alle Frauen richten
- Unfall- und krankheitsbedingte Behandlungen durch Zahnärzte
- Keine Leistungen für Zahnstellungskorrekturen (z.B. Zahnspangen) und Dentalhygiene
Medikamente & Hilfsmittel
Ärztlich verordnete Pflichtmedikamente gemäss «Spezialitäten- und Arzneimittelliste» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: CHF 180 pro Jahr für Sehhilfen
- Danach nur bei krankheitsbedingter Sehschwäche
- Weitere Hilfsmittel gemäss Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Reisen & Ausland
- Notfall-Behandlung bis zum Doppelten der Schweizer Tarife
- Beachten Sie: Innerhalb EU/EFTA und UK: Leistungen nach Sozialtarif des Aufenthaltslandes (Europäische Krankenversicherungskarte vorweisen) Ausserhalb EU/EFTA und UK: bis max. zweifacher Betrag nach CH-Tarif (Wohnort)
- Krankentransport 50 % bis maximal CHF 500.- pro Kalenderjahr
Transport & Rettung
- Krankentransport 50 % bis CHF 500.– pro Kalenderjahr
- Rettungskosten 50 % bis CHF 5'000.– pro Kalenderjahr
Mutterschaft
- Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen max. CHF 150.-
- Maximal 3 Stillberatungen durch Hebammen oder Krankenschwestern
- 7 Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und 1 nach der Geburt
- Maximal 2 Ultraschalluntersuchungen
- Beachten Sie: Bei Krankheitsverdacht oder Risikoschwangerschaften gelten andere Bestimmungen
Spital
Heilungs- und Aufenthaltskosten in der allgemeinen Abteilung im Listenspital (öffentlich oder privat) Ihres Wohnkantons. Dasselbe gilt für Rehakliniken und Psychiatrien.
Pflege
Ärztlich verordnete Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen.
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Häufig gestellte Fragen
Ihnen ist die freie Arztwahl und die damit verbundenen Flexibilität wichtig. Deshalb ist Standard genau die richtige Grundversicherung für Sie.
Wenn Sie mit dem Standard Modell die tiefste Franchise von CHF 300.- haben, können Sie immer zum 1. des nächsten Monats in ein alternatives Versicherungsmodell wechseln. Falls Sie eine wählbare Franchise abgeschlossen haben, ist ein Wechsel jeweils per 1. Januar möglich. Diese Mitteilung an Atupri muss bis zum 30. November schriftlich erfolgt sein.
Ja. Mit Atupri Standard können Sie das hochwertige Gesundheitssystem schweizweit uneingeschränkt nutzen. Egal ob Allgemeinmedizin oder Spezialbehandlung, ob in Ihrem Heimatkanton oder anderswo: Sie wählen selbst, wo, wann und bei wem Sie Hilfe suchen.
Rechte & Vertragliches - Das Wichtigste auf einen Blick
Bitte beachten Sie: Alle Angaben dienen zur Übersicht und Information und sind nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen.