Brille und Kontaktlinsen: Das zahlt die Krankenkasse
Die Grundversicherung übernimmt Kosten für die Brille und Sehhilfen nur in Sonderfällen
Seit 2011 beteiligt sich die Krankenkassen Grundversicherung nicht mehr an den Kosten für Brillen und anderen Sehhilfen wie Kontaktlinsen. Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen Kosten übernommen werden:
- Bei einer Sehschwäche, die aufgrund einer Krankheit, wie beispielsweise Diabetes, auftritt.
- Bei einer Veränderung der Sehstärke infolge einer Augenoperation.
- Bei einer Sehschwäche, die durch Einnahme von Medikamenten auftritt.
- Bei Kindern und Jugendlichen bis zum Ende des 18. Lebensjahres
Darüber hinaus kann eine Unfallversicherung (UVG) Kosten für die unfallbedingte Veränderungen des Sehvermögens decken.
Diese Kosten trägt die Grundversicherung für Brillen und Kontaktlinsen
- Brillengläser und Kontaktlinsen: CHF 180.67 pro Jahr für Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 18. Lebensjahres
- Brillengläser und Kontaktlinsen: CHF 180.67 pro Jahr bei einer krankheitsbedingten Änderung der Sehstärke
- Kontaktlinsen: CHF 271.– alle zwei Kalenderjahre, wenn Kontaktlinsen zu einer deutlichen Verbesserung gegenüber einer Brille führen
- Kontaktlinsen: CHF 632.34 pro Auge bei irregulärem Astigmatismus, Keratokonus sowie bei Hornhauterkrankungen und -verletzungen
Die Kostenbeiträge gelten abzüglich des Selbstbehaltes sowie der Franchise und nur wenn die Bedingungen der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) erfüllt sind.
Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen
Weil die Grundversicherung sich nur in Ausnahmefällen an den Kosten für Brillen und andere Sehhilfen beteiligt, kann diese Lücke mit einer Krankenkassen Zusatzversicherung geschlossen werden. Ambulante Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für Brillen und andere Sehhilfen. Die Höhe und der Umfang der Leistungen variieren nach Anbieter und gewähltem Leistungspaket. Eine spezifische Zusatzversicherung nur für Brillen und Sehhilfen gibt es nicht.
Macht eine ambulante Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen Sinn?
Ja, der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung für Brillen kann für Erwachsene mit einer Sehschwäche sinnvoll sein und bietet einen hilfreichen finanziellen Zuschuss.
Welche Versicherung diesbezüglich am sinnvollsten ist, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Folgende Fragen können als Orientierung dienen:
- Wie häufig und in welcher Höhe fallen Ausgaben für Brille oder andere Sehhilfen wie Linsen oder korrigierte Sonnenbrillen an?
- Gibt es Vorerkrankungen oder Krankheiten, welche Ihre Sehstärke beeinträchtigen (können)?
- Von welchen anderen Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung möchten Sie noch profitieren?
Sie möchten die passende Zusatzversicherung finden? Geben Sie einfach Ihr Geschlecht, Alter und Ihre Postleitzahl an und machen Sie selbst den Preis-Leistungsvergleich.
Welche Kosten übernimmt die ambulante Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen?
Was die ambulante Zusatzversicherung kostet, wie hoch die Kostenbeteiligung ist und wie oft diese erfolgt, variiert je nach Krankenversicherer und hängt vom gewählten Leistungspaket ab.
Die meisten Versicherer übernehmen alle zwei bis drei Jahre Kosten in der Höhe von CHF 150.– bis 250.– für Brillen oder Kontaktlinsen. Bei den Zusatzversicherungen von Atupri profitieren Sie von einer umfassenderen jährlichen Beteiligung von bis zu CHF 350.–, die weiter unten im Detail aufgeführt ist.
Diese Kosten übernimmt Atupri für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserbehandlungen
Brille und Kontaktlinsen:
- Atupri Mivita Reala: 50 % bis zu CHF 300.– pro Jahr für Brillen und Kontaktlinsen
- Atupri Intense: 75 % bis zu CHF 350.– pro Jahr für Brillen und Kontaktlinsen
Augenlaserkorrekturen:
- Atupri Intense: CHF 1'500.– für Augenlaserbehandlungen
Eine Besonderheit der ambulanten Zusatzversicherung Atupri Intense ist die gleiche Prämie für alle. Bedeutet: Atupri-Versicherte bezahlen eine Prämie, die für alle ab 30 Jahren gleich bleibt. Das ermöglicht Ihnen finanzielle Planbarkeit und Sicherheit mit gleichzeitig fixen Beiträgen für Brillen, Kontaktlinsen und vielen anderen Leistungen. Eine Übersicht aller ambulanten Zusatzversicherungen und dem jeweiligen Leistungsumfang finden Sie auf unserer Vergleichsseite.
Versicherungsjargon mit Isabelle Rüegg
Kostenübernahme jedes Jahr oder alle zwei Jahre: Was lohnt sich wirklich?
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«Viele Zusatzversicherungen übernehmen einen Beitrag an deine Brille – aber wie oft, ist unterschiedlich: Einige zahlen jedes Jahr, andere nur alle zwei oder drei Jahre. Klingt erstmal wie ein Detail, macht aber einen Unterschied, wenn Sie regelmässig neue Gläser brauchen oder Kontaktlinsen tragen.
Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Sehstärke oft kontrollieren lassen oder auf Kontaktlinsen angewiesen sind, lohnt sich ein jährlicher Beitrag. Tragen Sie Ihre Brille mehrere Jahre? Dann reicht auch eine Übernahme alle zwei oder drei Jahre»
Häufige Fragen – das zahlt die Krankenkasse für Brillen und Kontaktlinsen
Das hängt von der Art des Sehtests ab. Medizinisch notwendige und verordnete Sehtests bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt werden von der Grundversicherung übernommen.
Die Kosten für Sehtests bei einer Optikerin oder einem Optiker werden nicht von der ambulanten Zusatzversicherung übernommen, werden aber häufig beim Kauf von Brillen und Kontaktlinsen gratis angeboten.
Ja, die Kostenbeteiligung in der ambulanten Zusatzversicherung gilt für Sehhilfen, was ebenfalls Sonnenbrillen mit Sehstärke umfasst. Wir beteiligen uns wie folgt an Sonnenbrillen mit Sehhilfen:
- Atupri Mivita Reala: 50 % bis zu CHF 300.– pro Jahr
- Atupri Intense: 75 % bis zu CHF 350.– pro Jahr für Brillen und Kontaktlinsen
Wichtig ist, dass Sie beim Kauf alle Belege einfordern, um Sie später bei Atupri einzureichen.
Nein, Atupri schreibt keine festen Partneroptikerinnen und -optiker vor. Sie können Brillen oder Kontaktlinsen also bei anerkannten Optikerinnen sowie Anbietern wie Fielmann, Visilab, McOptic oder auch über Online-Shops wie Mister Spex oder Lensvision beziehen. Wichtig ist nur, dass Sie die Kauf- und Rechnungsbelege einfordern, um später eine Kostenübernahme bei Atupri zu beantragen.
Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinse kaufen, müssen Sie sicherstellen, dass auf dem Rechnungsbeleg Ihr Name sowie alle Leistungen mit Preisen aufgeführt sind.
Anschliessend können Sie uns die Belege über das myAtupri-Kudenportal zukommen lassen. Die Belege können Sie ganz einfach fotografieren und hochladen
Die in der ambulanten Zusatzversicherung vereinbarten Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen werden Ihnen danach innert durchschnittlich 30 Tagen überwiesen.
Bei Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.
Zusatzversicherungen vergleichen und Ihre Prämie berechnen: Geben Sie einfach Ihr Geschlecht, Alter und Ihre Postleitzahl an und machen Sie selbst den Preis-Leistungsvergleich.
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