Fitnessabo: Das zahlt die Krankenkasse
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Fitnessabos
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Fitnessabos oder andere sportliche Aktivitäten. Krankenkassen fördern jedoch die Gesundheit ihrer Versicherten durch ambulante Zusatzversicherungen und leisten damit in vielen Fällen Beiträge an sportliche Aktivitäten.
Zusatzversicherung für Fitnessabos und sportliche Aktivitäten
Krankenkassen fördern präventive Gesundheitsmassnahmen – denn wer aktiv bleibt, beugt Krankheiten und Unfälle vor. Deshalb beteiligen sich viele Zusatzversicherungen an gesundheitsfördernden Tätigkeiten wie Fitnessabos, Rückentrainings, Pilateskursen oder sogar bei der Entwöhnung des Rauchens und bieten damit eine Ergänzung zu den Leistungen der Grundversicherung.
Höhe und Umfang der Leistungen variieren nach Krankenkasse und sind immer Teil der ambulanten Zusatzversicherung. Eine Versicherung nur für Fitness, Sport oder andere Aktivitäten gibt es nicht.
Wann ist eine Zusatzversicherung für Fitnessabos sinnvoll?
Eine Zusatzversicherung kann sich durchaus lohnen, wenn Sie regelmässig ins Fitnessstudio gehen, an Laufveranstaltungen teilnehmen oder in einem Sportverein aktiv sind. Zwar gibt es in der Schweiz keine spezifische Zusatzversicherung nur für Fitnessabos, aber viele Krankenkassen beteiligen sich im Rahmen ihrer ambulanten Zusatzversicherungen an den Kosten.
Die Kosten für die Zusatzversicherung und die Höhe der Kostenbeteiligung variieren je nach Krankenkasse und gewählter Versicherung.
Das bezahlen Zusatzversicherungen für Fitnessabos
Wie viel die Zusatzversicherung kostet, wie hoch die Kostenbeteiligung ist und wie oft diese erfolgt, variiert je nach Krankenversicherer und hängt vom gewählten Leistungspaket ab. Die meisten Krankenkassen bezahlen jährlich zwischen CHF 150.– bis 300.– für Fitnessabos.
Anders die Zusatzversicherungen von Atupri: Bei der günstigsten Zusatzversicherung Atupri Basic erhalten Sie jährlich CHF 200.–, bei der umfassendsten Versicherung Atupri Intense CHF 500.– für Ihr Fitnessabo.
Sie möchten die passende Zusatzversicherung finden? Geben Sie einfach Ihr Geschlecht, Alter und Ihre Postleitzahl an und machen Sie selbst den Preis-Leistungsvergleich.
Diese Kosten übernimmt Atupri für Fitnessabos und Sport
Ein gesunder Lebensstil und nachhaltiges Wohlbefinden entstehen dort, wo gesundheitsfördernde Aktivitäten individuell gefördert werden. Deshalb leisten unsere ambulanten Zusatzversicherungen einen jährlichen Beitrag von bis zu CHF 500.– an Fitnessabos, Sport und andere Aktivitäten.
Folgende Leistungsstufen sind verfügbar:
Atupri Basic
- 75 % bis CHF 200.– pro Jahr für Fitness und Sport
Atupri Mivita Reala
Insgesamt beteiligt sich Atupri mit bis CHF 500.– pro Jahr wie folgt:
- 50 % bis CHF 200.– für Fitness, Sport und Entspannung
- 50 % bis CHF 200.– für Raucherentwöhnung und Ernährungskurse
- 50 % bis CHF 200.– für Rücken- und Körperschulen
Atupri Intense
Atupri beteiligt sich mit 75 % bis CHF 500.– pro Jahr an:
- Fitness, Sport und Entspannung
- Abonnemente für Schwimmbäder und Saunen
- Rücken- und Körperschulen
- Raucherentwöhnung und Ernährungskurse
Eine Besonderheit der Zusatzversicherung Atupri Intense ist die gleiche Prämie für alle*. Dadurch profitieren Personen ab dem 30. Altersjahr von Prämien zu einem Preis, der für alle gleich bleibt. Dies bietet Ihnen finanzielle Planbarkeit und Sicherheit bei den Beiträgen, die Sie für Fitnessabos, Sport und viele andere Leistungen zurückerhalten können. Eine Übersicht aller ambulanten Zusatzversicherungen und dem jeweiligen Leistungsumfang finden Sie auf unserer Vergleichsseite.
* Die Prämie unterscheidet sich je nach Geschlecht und kann sich im Laufe der Zeit anpassen – beispielsweise aufgrund von Teuerung oder Inflation.
Rechenbeispiel: So viel Geld erhalten Sie für Fitness, Sportabos und Co. zurück
Wenn Sie ein Halbjahresabonnement in einem anerkannten Fitnesscenter lösen und dafür CHF 490.– bezahlen, erhalten Sie so viel Geld zurück:
- Atupri Basic: CHF 200.–
- Atupri Mivita Reala: CHF 200.–
Damit bleiben Ihnen noch CHF 300.– übrig, mit denen wir uns im gleichen Jahr an weiteren gesundheitsfördernden Angeboten beteiligen, die nicht direkt mit Sport und Fitness zusammenhängen. - Atupri Intense: CHF 367.50
Damit bleiben Ihnen noch CHF 132.50 übrig, mit denen wir uns im gleichen Jahr an weiteren gesundheitsfördernden Angeboten beteiligen – auch für die Abo-Kosten für Fitness- und Running-Apps.
Angebote kombinieren und Rückerstattung noch cleverer nutzen
Wer den maximal erhältlichen Betrag von Atupri mit dem Fitnessabo nicht ausschöpft, kann es mit vielen weiteren Angeboten kombinieren und von der Kostenbeteiligung profitieren. Dazu gehören je nach Versicherung:
- Entspannungs- und Aufbaukurse,
- Abonnemente für Kletterhallen, Schwimmbäder oder Saunas
- Kurse zu Ernährung und Rauchentwöhnung oder
- Startgebühren für Schweizer Volksläufe
Die einzige Voraussetzung: Die Anbieterinnen müssen anerkannt sein. Eine vollständige Übersicht der Aktivitäten und Anbieter, die Atupri im Rahmen der Gesundheitsförderung unterstützt, finden Sie in dieser Leistungsübersicht.
«Wer sich regelmässig und gezielt bewegt hat nicht zwingend ein leichteres Leben, aber vieles im Leben wird leichter. Das liegt daran, dass ein guter Mix aus mehr oder weniger intensiven Aktivitäten unseren Körper stärkt, gezielt für Entspannung sorgt und dem Kopf Erholung von Alltagsaufgaben bietet.»
– Nik Jud, Fitnesscoach bei Unik
Welche Fitnesscenter sind anerkannt?
Oft sind bei den Krankenkassen nur Studios anerkannt, die über ein Gütesiegel verfügen. Zu den gängigen Labels in der Schweiz gehören Qualitop, Qualicert oder Fitness-Guide. Bei Atupri gibt es bei der Wahl des Fitnesscenters jedoch keine Grundanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit wir uns beteiligen.
Bei den anerkannten Fitnesscentern sind nebst den gängigen Abos auch eine Vielzahl der angebotenen Kurse anerkannt. Auf unserer Seite zur Gesundheitsförderung finden Sie die Liste aller Fitness- und Online Fitnesskurse, bei denen Sie von Rückerstattungen profitieren können.
Nachweis für Fitnessabo muss an Krankenkasse erbracht werden
Versicherungen verlangen einen Nachweis für die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter. Diesen Nachweis können Sie bei Ihrer ambulanten Zusatzversicherung in Form einer Abo-Bestätigung, Quittung oder Vertragskopie erbringen. Dieser Nachweis ist gleichzeitig die Grundlage für die Kostenbeteiligung, die seitens Krankenkasse an Sie überwiesen wird. Bei Atupri können Sie die Rechnung ganz einfach per myAtupri App hochladen und erhalten so die Rückerstattung in Höhe der Kostenbeteiligung.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Prämie für die verschiedenen Zusatzversicherungen wäre? Geben Sie einfach Ihr Geschlecht, Alter und Ihre Postleitzahl an und machen Sie selbst den Preis-Leistungsvergleich.
Häufige Fragen – das zahlt die Krankenkasse für Fitnessabos
Die anerkannten Fitnessstudios unterscheiden sich je nach Versicherung. Bei Atupri gibt es keine Grundanforderungen für Fitnesstudios, die erfüllt sein müssen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie das Fitnessstudio oder den Fitnesskurs für mindestens drei Monate besuchen.
Falls Sie Interesse an anderen sportlichen Aktivitäten haben, finden Sie in der Leistungsübersicht alle Angebote, für die Sie Beiträge zurückerstattet erhalten.
Für die Rückerstattung benötigt es einen Nachweis für Ihre ambulante Zusatzversicherung, dass Sie das Angebot nutzen. Bei Atupri können Sie diesen Nachweis ganz einfach in Form einer Abo-Bestätigung, Quittung oder Vertragskopie in Ihrer myAtupri App hochladen und erhalten den entsprechenden Kostenbeitrag zurückerstattet.
Ja, Atupri übernimmt die Kosten für gewisse Online-Fitnesskurse. Wir beteiligen uns je nach ambulanter Zusatzversicherung mit CHF 100.– bis zu CHF 500.– pro Jahr an den Kosten für Online-Fitnesskurse bestimmter Anbieterinnen und Anbieter, die mindestens für drei Monate besucht werden.
Die Übersicht der Anbieterinnen und Anbieter finden Sie im Leistungsüberblick unter «Online Fitnesskurse».
Ja, Sie erhalten die Beiträge auch für mehrere Angebote, die Sie gleichzeitig nutzen – zum Beispiel für ein Fitnessabo und Pilateskurse. Voraussetzung ist, dass alle Angebote die Anforderungen erfüllen. Die Rückerstattung erfolgt jedoch maximal bis zur jährlichen Kostenbeteiligung – auch wenn Ihre Gesamtkosten darüber liegen.
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